Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener grüner Waffenbesitzkarte für einzelne Person
Beschreibung
Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Sind Sie Sportschütze und haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK), müssen Sie sich das Bedürfnis, dass Sie diese Waffe für die Ausübung Ihres Sports benötigen, von Ihrem anerkannten Schießsportverein bestätigen lassen.
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, eine erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Online-Dienste
Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte als einzelne Person (Erstantrag)
Beschreibung
Wenn Sie noch keine grüne Waffenbesitzkarte besitzen oder beantragt haben, können Sie diese hier beantragen.
Online erledigen
- Erteilung einer grünen Waffenbesitzkarte als einzelne Person (Erstantrag)
Wenn Sie noch keine grüne Waffenbesitzkarte besitzen oder beantragt haben, können Sie diese hier beantragen.
Vertrauensniveau
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Erteilung einer Grünen Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls (Erstantrag)
Beschreibung
Online erledigen
- Erteilung einer Grünen Waffenbesitzkarte infolge eines Erbfalls (Erstantrag)Wenn Sie infolge eines Erbfalls eine Grüne Waffenbesitzkarte beantragen möchten, können Sie diesen Antrag hier stellen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach
90744 Fürth
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: oa@fuerth.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3257090732523Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 974-1470
Fax: +49 911 974-1463
Internet
Voraussetzungen
Sie haben eine grüne Waffenbesitzkarte (WBK).
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Aus rechtlichen und fachlichen Gründen können und müssen
• die Identifizierung,
• die Abholung der waffenrechtlichen Erlaubnis und
• die Bezahlung
nach wie vor persönlich in der Waffenbehörde erfolgen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024
Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth
Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 15.09.2024