Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung
Beschreibung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - Voreintrag bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis - Voreintrag bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche VereinigungWenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, können Sie dies online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Bayreuth
Adresse
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Postfachadresse
Postfach 101052
95410 Bayreuth
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E-Mail: poststelle@stadt.bayreuth.de
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Fax: +49 921 25-1305
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024
Hinweise für Bayreuth: Ergänzung: Stadt Bayreuth
Fachlich freigegeben durch Stadt Bayreuth am 05.09.2024
Stichwörter
Erlaubnis Eintrag WBK, Erlaubnis Erwerb Waffen, Erwerb Waffen jagdliche Vereinigungen, Voreintrag WBK jagdliche Vereinigungen