Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für jagdliche Vereinigung
Beschreibung
Wenn Sie als jagdliche Vereinigung eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag).
Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene Waffe zu erwerben.
Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.
Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte (Voreintrag)Wenn Sie bereits eine grüne Waffenbesitzkarte bzw. Waffenbesitzkarte für Vereine besitzen, können Sie hier einen Voreintrag beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Rosenheim - 321 - Ordnungs- und Gewerbewesen
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1209
83013 Rosenheim
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Erreichbarkeit telefonisch oder per E-Mail: Montag – Donnerstag, 08:00 – 12:30 und 13:30 – 17:00 Uhr, Freitag 08:00 – 13:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: ordnungsamt@rosenheim.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/032623738926Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8031 365-1352
Fax: +49 8031 365-2026
Internet
Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 01.07.2024
Hinweise für Rosenheim: Ergänzung: Stadt Rosenheim
Fachlich freigegeben durch Stadt Rosenheim am 20.06.2024
Stichwörter
Erlaubnis Eintrag WBK, Erlaubnis Erwerb Waffen, Erwerb Waffen jagdliche Vereinigungen, Voreintrag WBK jagdliche Vereinigungen