Teilungsversteigerung; Beantragung

    Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.

    Beschreibung

    Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).

    Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Nördlingen (AG NÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tändelmarkt 5

    86720 Nördlingen

    Postfachadresse

    Postfach 1111

    86711 Nördlingen

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-noe.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=36888164156Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/36888164156Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 2109-0

    Fax: +49 9081 2109-520

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beizufügende Unterlagen:

       

      • falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
        Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.
      • wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: Nachweise über die Erbfolge

    Voraussetzungen

    Es soll eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Teilungsversteigerung grundsätzlich beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, beantragen. Zwangsversteigerungssachen werden nicht bei jedem Amtsgericht bearbeitet. Das zuständige Amtsgericht wird Ihnen angezeigt, wenn Sie den Ort, an dem sich das Grundstück befindet, ausgewählt haben.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Der Antragsteller hat die Kosten der Anordnung (110 EUR + 3,50 EUR Zustellungsauslagen pro Miteigentümer) zu tragen. Diese werden bei Entscheidung über den Antrag fällig.

    Alle Antragsteller haften zudem für alle im Verfahren weiter anfallenden Kosten. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Wert des Grundstücks und der Anzahl der durchzuführenden Termine.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 18.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English