Teilungsversteigerung; Beantragung

    Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.

    Beschreibung

    Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).

    Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Amtsgericht Nürnberg

    Online-Dienst

    Antrag auf Teilungsversteigerung

    ID: L100042_136588.-135830

    Beschreibung

    Sie können eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Amtsgericht Nürnberg (AG N)

    Adresse

    Hausanschrift

    Fürther Str. 110

    90429 Nürnberg

    Postanschrift

    Fürther Str. 110

    90429 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ag-n.bayern.de

    De-Mail: ag-nuernberg@egvp.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=53665941156Elektronischer Rechtsverkehr

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/53665941156Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 321-01

    Fax: +49 911 321-2617

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Beizufügende Unterlagen:

       

      • falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
        Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden.
      • wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: Nachweise über die Erbfolge

    Voraussetzungen

    Es soll eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Teilungsversteigerung grundsätzlich beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, beantragen. Zwangsversteigerungssachen werden nicht bei jedem Amtsgericht bearbeitet. Das zuständige Amtsgericht wird Ihnen angezeigt, wenn Sie den Ort, an dem sich das Grundstück befindet, ausgewählt haben.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Der Antragsteller hat die Kosten der Anordnung (110 EUR + 3,50 EUR Zustellungsauslagen pro Miteigentümer) zu tragen. Diese werden bei Entscheidung über den Antrag fällig.

    Alle Antragsteller haften zudem für alle im Verfahren weiter anfallenden Kosten. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Wert des Grundstücks und der Anzahl der durchzuführenden Termine.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 15.10.2024

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Amtsgericht Nürnberg

    Fachlich freigegeben durch Amtsgericht Nürnberg am 30.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English