Teilungsversteigerung; Beantragung
Sie müssen die Teilungsversteigerung eines Grundstücks beantragen.
Beschreibung
Bei der Teilungsversteigerung handelt es sich um die zwangsweise Auseinandersetzung einer bestehenden Gemeinschaft an einem Grundstück (z. B. Bruchteilsgemeinschaften oder Erbengemeinschaften).
Ziel einer Teilungsversteigerung ist es, den Grundbesitz in Geld "umzuwandeln". Eine Entscheidung, wie dieser Erlös im Anschluss an die Beteiligten verteilt wird, wird in diesem Verfahren nicht getroffen.
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Amtsgericht Weilheim i.OB
Online-Dienst
Antrag auf Teilungsversteigerung
Beschreibung
Sie können eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht online beantragen.
Online erledigen
- Antrag auf Teilungsversteigerung
Sie können eine Teilungsversteigerung eines Grundstücks beim zuständigen Amtsgericht online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Amtsgericht Weilheim i.OB (AG WM)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Alpenstraße 16
82362 Weilheim i.OB
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@ag-wm.bayern.de
De-Mail: ag-weilheim@egvp.de-mail.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/intelliform/forms/bayernportal/bayernportal/Ministerien/stmj/rechtssichere_dateiuebermittlung/index?caller=23443697161Elektronischer Rechtsverkehr
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/23443697161Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 881 998-0
Fax: +49 881 998-100
Internet
erforderliche Unterlagen
- Beizufügende Unterlagen:
- falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
Eventuell kann ein solches Gutachten im Rahmen des gerichtlichen Verfahrens verwertet werden. - wenn es sich um eine Erbengemeinschaft an einem Grundstück handelt: Nachweise über die Erbfolge
- falls vorhanden: Gutachten über den Wert des Grundstücks
Voraussetzungen
Es soll eine Teilungsversteigerung durchgeführt werden, um eine Gemeinschaft an einem Grundstück zu beenden.
Rechtsgrundlage(n)
- § 180 Absatz 1 Gesetz über die Zwangsversteigerung und die Zwangsverwaltung (ZVG)
- § 2042 Abs. 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 753 Absatz 1 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
- § 52 Verordnung über gerichtliche Zuständigkeiten im Bereich des Staatsministeriums der Justiz - Gerichtliche Zuständigkeitsverordnung Justiz (GZVJu)
Verfahrensablauf
Sie müssen die Teilungsversteigerung grundsätzlich beim Amtsgericht, in dessen Bezirk das Grundstück liegt, beantragen. Zwangsversteigerungssachen werden nicht bei jedem Amtsgericht bearbeitet. Das zuständige Amtsgericht wird Ihnen angezeigt, wenn Sie den Ort, an dem sich das Grundstück befindet, ausgewählt haben.
Fristen
keine
Kosten
Der Antragsteller hat die Kosten der Anordnung (110 EUR + 3,50 EUR Zustellungsauslagen pro Miteigentümer) zu tragen. Diese werden bei Entscheidung über den Antrag fällig.
Alle Antragsteller haften zudem für alle im Verfahren weiter anfallenden Kosten. Die Höhe dieser Kosten ist abhängig vom Wert des Grundstücks und der Anzahl der durchzuführenden Termine.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Justiz am 15.10.2024
Hinweise für Starnberg: Ergänzung: Amtsgericht Weilheim i.OB
Fachlich freigegeben durch Amtsgericht Weilheim i.OB am 14.08.2024