Erdaufschluss Anzeige Entgegennahme

    Erdaufschluss; Anzeige

    Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss diese bei den Behörden anzeigen.

    Beschreibung

    Wer eine Bohrung durchführt, einen Brunnen baut oder andere Arbeiten durchführt, die so tief in den Boden eindringen, dass sie sich auf das Grundwasser auswirken können, muss das bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde anzeigen.

    Die Anzeigepflicht obliegt grundsätzlich dem Bauherrn. Beauftragt dieser ein Bohrunternehmen, so muss dieses die Kreisverwaltungsbehörde informieren.

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Online-Dienst

    Bohranzeige

    ID: L100042_147199.-144151

    Beschreibung

    Sie können die Anzeige zur Durchführung einer Bohrung im Stadtgebiet Nürnberg online übermitteln.

    Online erledigen

    • Bohranzeige
      Sie können die Anzeige zur Durchführung einer Bohrung im Stadtgebiet Nürnberg online übermitteln.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Nürnberg - Stadt Nürnberg - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Bauhof 2

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Bauhof 2

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: uwa@stadt.nuernberg.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/1798313949521Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 231-3647

    Fax: +49 911 231-2583

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    • Für die Bohranzeige werden folgende Informationen und Unterlagen benötigt:

      • Ansprechpartner und Kontaktdaten der ausführenden Firma
      • Kontaktdaten der Auftraggebenden und der Grundstückseigentümer
      • Angaben zum Standort, Zweck und Terminierung der Bohrung sowie zum Bohrverfahren
      • Art der Bohrlochverfüllung
      • Angaben zum Ausbau und zur Analytik (nur relevant bei Errichtung von Grundwassermessstellen)
      • Detail-Lageplan, in dem die Bohrpunkte eingezeichnet sind.

    Voraussetzungen

    keine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Anzeige dazu kann schriftlich oder je nach Kreisverwaltungsbehörde auch elektronisch erfolgen.

    Die Prüfung der Anzeige erfolgt durch die zuständige Kreisverwaltungsbehörde ggf. unter Beteiligung des Wasserwirtschaftsamtes. Es wird hinsichtlich Einschränkungen des Erdaufschluss am vorgesehenen Standort geprüft oder ob das Verfahren eingestellt werden muss.

    Weiterhin wird im Rahmen dieser Prüfung entschieden, ob über die Anzeige hinaus weitere Verfahren durchgeführt werden müssen, z. B. ein wasserrechtliches Erlaubnisverfahren.

    Das entsprechende Ergebnis wird von der zuständigen Behörde schriftlich mitgeteilt.

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Nach Eingang der Anzeige beim Umweltamt wird diese rechtlich und fachlich geprüft. Dies kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Nach Abschluss der Prüfung wird die Bohranzeige schriftlich bestätigt. Diese sogenannte Anzeigebestätigung enthält neben grundsätzlich zu beachtenden Punkten auch relevante Informationen für den Einzelfall. Erst nach Erhalt der Anzeigebestätigung darf mit den Bohrarbeiten begonnen werden. Die Prüfung der Anzeige ist kostenpflichtig.

    Fristen

    Die Anzeige bei der Kreisverwaltungsbehörde muss mindestens 4 Wochen vor Beginn der Durchführung der Arbeiten erfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    Sollten Sie innerhalb von vier Wochen nach Ihrer Anzeige (mit vollständigen Unterlagen) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde keine Rückmeldung erhalten haben, dürfen Sie mit den Arbeiten beginnen und fortfahren bis auf Grundwasser eingewirkt wird.

    Kosten

    Die Kosten sind abhängig von der Art und dem Zweck des Erdaufschlusses sowie dessen Dimensionierung.

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Für die Prüfung ist gemäß Bayerischem Kostengesetz eine Bearbeitungsgebühr zu erheben.

    Die aktuelle Gebühr kann auf der Website des Umweltamtes der Stadt Nürnberg eingesehen werden: Bohranzeigen - Umweltamt Nürnberg (nuernberg.de)

    Im Ausnahmefall kann die Höhe der Gebühr davon abweichen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Neben der Anzeige nach Wasserhaushaltsgesetz/Bayerisches Wassergesetzb ei der Kreisverwaltungsbehörde sind sämtliche Erdaufschlüsse (Bohrungen, Brunnen etc.) zusätzlich beim Landesamt für Umwelt (LfU) anzuzeigen.

    Die Anzeige beim LfU muss mindestens zwei Wochen vor Untersuchungsbeginn erfolgen. Das LfU bietet zur digitalen Anzeige eine Onlineanwendung an (siehe „Weiterführende Links“ und „Verwandte Leistungen“). Nach Abschluss der Arbeiten sind dem LfU sämtliche gewonnen Daten zu übermitteln.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 04.07.2024

    Hinweise für Nürnberg: Ergänzung: Stadt Nürnberg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Nürnberg am 29.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English