Kindertageseinrichtungen; Anzeige der Betriebsaufnahme, der bevorstehenden Schließung, Personalmeldung und von besonderen Vorkommnissen
Beschreibung
Die Aufnahme des Betriebs einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ist (unter Angabe von Name und Anschrift des Trägers, Art und Standort der Einrichtung, Zahl der verfügbaren Plätze sowie Namen und der beruflichen Ausbildung der Leitung und der Betreuungskräfte) der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Änderungen des Namens und der Anschrift des Trägers, der Art und des Standorts der Einrichtung, der Zahl der verfügbaren Plätze sowie der Namen und der beruflichen Ausbildung des Leiters und der Betreuungskräfte sowie der Konzeption sind der zuständigen Behörde unverzüglich zu melden.
Die Zahl der belegten Plätze ist jährlich einmal zu melden.
Ereignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl der Kinder und Jugendlichen zu beeinträchtigen, sind der zuständigen Behörde anzuzeigen. Diese können
- betreute Kinder, Jugendliche,
- Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter der Einrichtung oder
- die Einrichtungen bzw. Einrichtungsteile
betreffen.
Eine bevorstehende Schließung des Betriebs einer erlaubnispflichtigen Einrichtung ist der zuständigen Behörde anzuzeigen.
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Online-Dienste
Kindertageseinrichtung (Betriebsaufnahme); Meldung
Beschreibung
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- Kindertageseinrichtung (Betriebsaufnahme); MeldungUnabhängig vom Vorliegen einer schriftlichen Betriebserlaubnis ist der Träger gemäß § 47 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 SGB VIII verpflichtet, die Aufnahme des Betriebes unverzüglich der Aufsicht zu melden. Mit Ausnahme der Einrichtungsleitung erfolgt die Meldung des pädagogischen Personals über das Formular der Personalmeldung.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Kindertageseinrichtung (Einrichtungs-/Gruppenschließung); Meldung
Beschreibung
Sie können die Schließung einer Kindertagesbetreuungseinrichtung bzw. einer einzelner Gruppe innerhalb einer Einrichtung online melden.
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- Kindertageseinrichtung (Einrichtungs-/Gruppenschließung); Meldung
Sie können die Schließung einer Kindertagesbetreuungseinrichtung bzw. einer einzelner Gruppe innerhalb einer Einrichtung online melden.
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Kindertageseinrichtung (Kindeswohlgefährdung); Meldung
Beschreibung
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- Kindertageseinrichtung (Kindeswohlgefährdung); MeldungEreignisse oder Entwicklungen, die geeignet sind, das Wohl von Kindern in der Einrichtung zu beeinträchtigen, sollen gemeldet werden. Eine Bewertung, ob tatsächlich eine Kindswohlgefährdung vorliegt, wird nach Kontaktaufnahme mit der leitenden Person/dem Träger erfolgen.
Vertrauensniveau
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Kindertageseinrichtung (Krankheit); Meldung
Beschreibung
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- Kindertageseinrichtung (Krankheit); MeldungMeldepflichtige Krankheiten sind geeignet, das Wohl von Kinder in der Einrichtung zu beeinträchtigen, und müssen gemeldet werden (§ 47 Abs. 1 Nr. 2 SGB VIII). Die Nennung der Namen von Erkrankten ist nicht notwendig.
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Kindertageseinrichtung (Personal); Meldung
Beschreibung
Träger von Kindertageseinrichtungen müssen regelmäßig das Personal der Einrichtung melden, damit die Eignung des pädagodischen Personals, des Personalbestandes und des Personaleinsatzes überprüft werden kann. Sie können die Meldung online übermitteln.
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- Kindertageseinrichtung (Personal); Meldung
Träger von Kindertageseinrichtungen müssen regelmäßig das Personal der Einrichtung melden, damit die Eignung des pädagodischen Personals, des Personalbestandes und des Personaleinsatzes überprüft werden kann. Sie können die Meldung online übermitteln.
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Ansprechpartner
Regierung von Schwaben - Sachgebiet 13 - Soziales und Jugend (Reg Schw)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86136 Augsburg
Öffnungszeiten
Die allgemeinen Besuchszeiten sind:
Montag bis Donnerstag 08:00 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 15:00 Uhr
Freitag 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
sowie nach persönlicher Terminvereinbarung.
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5561757439283Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 327-01
Fax: +49 821 327-2700
Stadt Augsburg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Rathausplatz 1
86150 Augsburg
Kontakt
E-Mail: stadt@augsburg.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=24442640389Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/24442640389Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 324-0
Fax: +49 821 324-2160
Internet
Voraussetzungen
Der Betrieb darf erst aufgenommen werden, wenn eine Betriebserlaubnis erteilt wurde (siehe auch "Verwandte Themen").
Rechtsgrundlage(n)
- § 47 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)Melde- und Dokumentationspflichten, Aufbewahrung von Unterlagen
- § 45 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)Erlaubnis für den Betrieb einer Einrichtung
- Art. 9b Bayerisches Gesetz zur Bildung, Erziehung und Betreuung von Kindern in Kindergärten, anderen Kindertageseinrichtungen und in Tagespflege (Bayerisches Kinderbildungs- und -betreuungsgesetz – BayKiBiG)
Verfahrensablauf
Die Anzeigen und Meldungen sind an die zuständige Behörde zu übermitteln. Sie können formlos erfolgen.
Zuständig für die Meldung nach § 47 SGB VIII ist jeweils die Betriebserlaubnisbehörde. Das kann die Regierung oder die Kreisverwaltungsbehörde sein.
- Für Einrichtungen in Trägerschaft einer kreisfreien Gemeinde oder eines Landkreises sind die Regierungen zuständig.
- Bei Einrichtungen in Trägerschaft freier Träger oder kreisangehöriger Gemeinden muss differenziert werden, ob Art. 29 BayKiBiG anwendbar ist:
- wenn Öffnungszeiten < 20h/Woche, dann sind die Regierungen zsutändig
- wenn Öffnungszeiten >= 20h/Woche, dann sind die Kreisverwaltungsbehörden zuständig
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales am 23.04.2024
Hinweise für Augsburg: Ergänzung: Stadt Augsburg
Fachlich freigegeben durch Stadt Augsburg am 10.05.2024