Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter; Beantragung einer Förderung

    Der Freistaat Bayern gewährt eine Zuwendung zur Förderung der Integration in Ausbildung und Arbeit von Menschen mit Fluchthintergrund sowie Menschen mit Migrationshintergrund und Integrationshindernissen.

    Beschreibung

    Zweck

    Die Integration in Ausbildung und Arbeit ist ein zentrales Element für gelingende Integration und gehört zu den Kernzielen bayerischer Integrationspolitik.

    Gegenstand

    Gefördert wird die Beschäftigung von Fachkräften zur Unterstützung der Integration der Zielgruppe in Ausbildung und Arbeit.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger (antragsberechtigt) ist jeder rechtsfähige Träger, der entsprechende Maßnahmen zur Qualifizierung und Arbeitsförderung über einen längeren Zeitraum durchgeführt hat. Dazu können auch Kommunen gehören. Jobcenter nach § 6a SGB II (Sozialgesetzbuch - Zweites Buch) und nach § 44b SGB II sind von einer Förderung ausgeschlossen.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Förderfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben. Als Personalausgaben zählen nur die Personalausgaben der Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge oder der Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter. Die Sachausgaben dürfen 15 % der zuwendungsfähigen Personalausgaben nicht überschreiten.

    Höhe

    Die Zuwendung erfolgt in Höhe von bis zu 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben. Der Zuwendungsempfänger hat einen angemessenen Eigenanteil von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Gesamtausgaben zu erbringen. Nicht zuwendungsfähige Ausgaben müssen durch Eigen- oder Drittmittel aufgebracht werden. Diese dürfen weder den Ausgaben der Maßnahme zugeschlagen noch bei den im Finanzierungsplan vorzusehenden Eigenmitteln angesetzt werden. Eigenleistungen können Eigenmittel nicht ersetzen.

    Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

    Online-Dienst

    Förderantrag für Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter

    ID: L100042_135690

    Beschreibung

    Sie können eine Förderung für  Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge (AQ-Flü) sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter (JB) online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 3

    80539 München

    Postanschrift

    80524 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2192-01

    Fax: +49 89 2192-12225

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Stellungnahme der örtlichen Agentur für Arbeit nach dem vorgegebenen Muster
    • Bei einem Erstantrag: mindestens ein Unterstützungsschreiben

    Voraussetzungen

    Die Ausbildungsakquisiteurinnen und -akquisiteure für Flüchtlinge sowie Jobbegleiterinnen und Jobbegleiter müssen fachlich qualifiziert sein. Die Qualifikationsanforderungen sind im Einzelnen der Förderrichtlinie zu entnehmen. Zudem ist darauf zu achten, dass bayernweit eine bedarfsorientierte Angebotsstruktur erreicht wird.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Der Antrag ist zusammen mit den erforderlichen aktuellen arbeitsmarkpolitischen Stellungnahmen der örtlich zuständigen Agenturen für Arbeit in Abstimmung mit den Jobcentern und beim Erstantrag mit mindestens einem Unterstützungsschreiben beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration einzureichen.

    Bewilligung

    Bewilligungsbehörde ist die örtlich zuständige Regierung.

    Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

    Fristen

    Der Bewilligungszeitraum beträgt grundsätzlich drei Jahre und er gilt grundsätzlich für die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember. Die Antragstellung erfolgt in der Regel vier bis fünf Monate vor Projektbeginn.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wie empfehlen Ihnen, vor einer Antragstellung mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (E-Mail: Sachgebiet-G2@stmi.bayern.de) Kontakt aufzunehmen.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 25.04.2024

    Stichwörter

    anerkannt, Asyl, Ausländische Arbeitnehmer, Flüchtling, Geflüchtete, Integration, schutzberechtigt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English