Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert die Integration von zugewanderten Menschen mit einer Reihe von Projekten zur Wertevermittlung, darunter die Kursreihe „Leben in Bayern“ sowie „Lebenswirklichkeit in Bayern“.
Beschreibung
Gelingende Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben in Bayern. Neben der deutschen Sprache und der Integration in Ausbildung und Arbeit ist die Wertevermittlung ein wesentlicher Faktor der Integration, weshalb der Freistaat Bayern in diesem Bereich die Durchführung vielfältiger Angebote fördert.
Zweck
Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen.
Gegenstand
Gefördert wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung. Hierunter fallen unter anderem Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.
Zuwendungsempfänger
Zuwendungsempfänger sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.
Zuwendungsfähige Ausgaben
Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.
Art und Höhe
Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.
Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Online-Dienste
Werteprojekte: Auszahlungsantrag
Beschreibung
Sie können den Auszahlungsantrag für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.
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- Werteprojekte: Auszahlungsantrag
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Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Werteprojekte: Verwendungsnachweis
Beschreibung
Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.
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- Werteprojekte: Verwendungsnachweis
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Werteprojekte: Zuwendungsantrag
Beschreibung
Rechtsfähige Träger können eine Förderung für Projekte zur Wertevermittlung online beantragen.
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- Werteprojekte: Zuwendungsantrag
Rechtsfähige Träger können eine Förderung für Projekte zur Wertevermittlung online beantragen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
80524 München
Öffnungszeiten
nur nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 89 2192-01
Fax: +49 89 2192-12225
Internet
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Marienstr. 21
90402 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 2352-0
Fax: +49 911 2352-100
erforderliche Unterlagen
- Projektkonzept (aussagekräftiges Konzept der geplanten Maßnahme)
- Ausgaben- und Finanzierungsplan
Voraussetzungen
Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Antrag ist zunächst zusammen mit einem aussagekräftigen Projektkonzept und einem Ausgaben- und Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) einzureichen.
Nach Freigabe des Projektkonzepts durch das StMI ist der Antrag sodann bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.
Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").
Bewilligung
Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.
Fristen
Die Antragstellung soll in der Regel zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen.
Kosten
keine
Hinweise (Besonderheiten)
Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.04.2024
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.07.2024
Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 04.03.2024
Stichwörter
Asyl, Integration, Integrationsförderung, Werte, Werteprojekte, Wertevermittlung