Integrationsprojekte; Beantragung einer Förderung im Bereich der Wertevermittlung

    Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration fördert die Integration von zugewanderten Menschen mit einer Reihe von Projekten zur Wertevermittlung, darunter die Kursreihe „Leben in Bayern“ sowie „Lebenswirklichkeit in Bayern“.

    Beschreibung

    Gelingende Integration ist ein wesentlicher Erfolgsfaktor für den gesellschaftlichen Zusammenhalt und ein friedliches Zusammenleben in Bayern. Neben der deutschen Sprache und der Integration in Ausbildung und Arbeit ist die Wertevermittlung ein wesentlicher Faktor der Integration, weshalb der Freistaat Bayern in diesem Bereich die Durchführung vielfältiger Angebote fördert.

    Zweck

    Zweck der Förderung ist es, Zuwanderinnen und Zuwanderern unsere Werte und Kultur näher zu bringen und verständlich zu machen, um sich besser im Alltag und in unserer Gesellschaft zurechtzufinden. Die Wertevermittlung umfasst dabei die Grundlagen unserer Rechts- und Werteordnung wie Demokratieverständnis, Gleichberechtigung und Toleranz, die Stärkung der Akzeptanz dieser grundlegenden Werte und Regeln sowie die Vermittlung von Wissen über unsere Kultur. Durch interkulturelle und interreligiöse Begegnungen und Austausch soll gegenseitiges Verständnis und das gesellschaftliche Miteinander gestärkt werden. Gleichzeitig wird mit der Förderung bezweckt, Neuzugewanderten mit praktischen Hilfen das Ankommen in der Gesellschaft zu erleichtern und Möglichkeiten zur gesellschaftlichen Partizipation aufzuzeigen.

    Gegenstand

    Gefördert wird die projektbezogene Durchführung von Angeboten der Wertevermittlung. Hierunter fallen unter anderem Kurse, Workshops, Austauschtreffen oder Fortbildungen. Die Angebote sollen sowohl die Wissensvermittlung als auch praktische Beteiligungsformen umfassen.

    Zuwendungsempfänger

    Zuwendungsempfänger sind alle rechtsfähigen Träger, die über die erforderliche Zuverlässigkeit und Leistungsfähigkeit zur Durchführung des Projektes verfügen und deren bisherige Tätigkeit das Erreichen des Förderzwecks erwarten lässt.

    Zuwendungsfähige Ausgaben

    Zuwendungsfähig sind projektbezogene Personal- und Sachausgaben im Rahmen des Zuwendungszwecks. Die Höhe der zuwendungsfähigen Personalausgaben bemisst sich nach den vom Bayerischen Finanzministerium veröffentlichten Personalausgabenhöchstsätzen.

    Art und Höhe

    Die Zuwendung wird als Anteilfinanzierung im Rahmen einer Projektförderung bis maximal 90 % der zuwendungsfähigen Ausgaben gewährt. Die staatliche Förderung setzt eine Beteiligung des Zuwendungsempfängers in Höhe von mindestens 10 % der zuwendungsfähigen Projektausgaben voraus.

    Die Förderung erfolgt ohne Rechtsanspruch im Rahmen zur Verfügung stehender Haushaltsmittel.

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Online-Dienste

    Werteprojekte: Auszahlungsantrag

    ID: L100042_149301.-146418

    Beschreibung

    Sie können den Auszahlungsantrag für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.

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    • Werteprojekte: Auszahlungsantrag

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    Sprache

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    Werteprojekte: Verwendungsnachweis

    ID: L100042_149300.-146418

    Beschreibung

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    • Werteprojekte: Verwendungsnachweis

      Sie können den Verwendungsnachweis für eine Zuwendung nach den Fördereckpunkten „Wertevermittlung in Bayern“ online übermitteln.

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    Werteprojekte: Zuwendungsantrag

    ID: L100042_135737.-135050

    Beschreibung

    Rechtsfähige Träger können eine Förderung für Projekte zur Wertevermittlung online beantragen.

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    Ansprechpartner

    Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI)

    Adresse

    Hausanschrift

    Odeonsplatz 3

    80539 München

    Postanschrift

    80524 München

    Öffnungszeiten


    nur nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@stmi.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=6888794204Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6888794204Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2192-01

    Fax: +49 89 2192-12225

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 15 - Integration und Förderung, Ausgleichsamt (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Postanschrift

    Marienstr. 21

    90402 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: poststelle.marienstrasse@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/762399674965Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 2352-0

    Fax: +49 911 2352-100

    Sprachversion

    Deutsch

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    erforderliche Unterlagen

    • Projektkonzept (aussagekräftiges Konzept der geplanten Maßnahme)
    • Ausgaben- und Finanzierungsplan

    Voraussetzungen

    Neben der Beachtung der bereits oben genannten Voraussetzungen sowie der Hinweise zum Verfahren sind die weiteren Anforderungen im Einzelnen der "Förderrichtlinie Werteprojekte" zu entnehmen (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage gegen Bewilligungsbescheid

    Verfahrensablauf

    Antragstellung

    Der Antrag ist zunächst zusammen mit einem aussagekräftigen Projektkonzept und einem Ausgaben- und Finanzierungsplan beim Bayerischen Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration (StMI) einzureichen.

    Nach Freigabe des Projektkonzepts durch das StMI ist der Antrag sodann bei der Regierung von Mittelfranken zu stellen.

    Die weiteren Einzelheiten zur Antragstellung entnehmen Sie bitte der geltenden Förderrichtlinie (siehe unter "Rechtsgrundlagen").

    Bewilligung

    Zuständig für die Bewilligung ist die Regierung von Mittelfranken. Bewilligungszeitraum ist grundsätzlich die Zeit vom 1. Januar bis 31. Dezember.

    Fristen

    Die Antragstellung soll in der Regel zwei Monate vor dem Projektbeginn erfolgen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Förderung entfällt, wenn für die entstehenden zuwendungsfähigen Ausgaben anderweitige Mittel des Freistaates Bayern in Anspruch genommen werden. Eine Komplementärförderung mit Mitteln der Kommunen, des Bundes oder der Europäischen Union ist möglich.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.04.2024

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 02.07.2024

    Hinweise für Bayern: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 04.03.2024

    Stichwörter

    Asyl, Integration, Integrationsförderung, Werte, Werteprojekte, Wertevermittlung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English