Sport- und Schützenverein; Beantragung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses
Der allgemeine Energiepreiszuschuss soll Sport- und Schützenvereinen helfen, ihren Sportbetrieb und ihr Sportangebot trotz gestiegener Energiekosten weiter aufrechtzuerhalten.
Beschreibung
Der allgemeine Energiepreiszuschuss soll energiepreisbedingte Mehrkosten abfedern, die den Sport- und Schützenvereinen durch die Nutzung vereinseigener Sportstätten oder auch durch (in Folge gestiegener Energiepreise) erhöhte Nutzungsentgelte bei der Nutzung von Sportstätten Dritter entstehen. Insbesondere soll die Schließung von Sportanlagen aufgrund gestiegener Energiekosten verhindert werden.
Gefördert werden auch Mehrkosten, die den Vereinen beim Betrieb begleitender Infrastruktur entstehen (z. B. Vereinsgaststätten).
Die Höhe des Zuschusses entspricht dem Unterschiedsbetrag der im Jahr 2023 im Vergleich zum Jahr 2021 tatsächlich entstandenen Mehrkosten aufgrund der gestiegenen Energiepreise, maximal jedoch 80 Prozent der einfachen Vereinspauschale des Förderjahres 2023.
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Online-Dienst
Energiepreiszuschuss - Nachweise vorlegen
Beschreibung
Online erledigen
- Energiepreiszuschuss - Nachweise vorlegenSportvereine können den Verwendungsnachweis zum Energiepreiszuschuss ONLINE einreichen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen - Amt für Jugend und Familie - Wirtschaftliche Jugendhilfe (LRA TÖL)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Prof.-Max-Lange-Platz 1
83646 Bad Tölz
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
Bitte vereinbaren Sie für die persönliche Vorsprache telefonisch oder per E-Mail einen Termin.
Für Anliegen in der Kfz-Zulassung / Führerscheinstelle steht ihnen unsere Online-Terminvereinbarung zur Verfügung.
Kontakt
E-Mail: ajf@lra-toelz.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0233976516530Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8041 505-0
Fax: +49 8041 505-303
Internet
Voraussetzungen
Den allgemeinen Energiepreiszuschuss können nur Vereine erhalten, die im Förderjahr 2023 Vereinspauschale erhalten.
Zusätzlich müssen dem Verein im Jahr 2023 tatsächlich energiebedingte Mehrkosten gegenüber dem Vergleichsjahr 2021 entstanden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Antragstellung
Der Antrag auf Gewährung eines allgemeinen Energiepreiszuschusses ist bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde einzureichen.
Auszahlung
Der Energiepreiszuschuss wird pauschal, ohne weitere Nachweise oder Prüfungen in voller Höhe (80 Prozent der einfachen Vereinspauschale 2023) zusammen mit der Vereinspauschale 2023 ausbezahlt.
Verwendungsnachweis und Verrechnung mit der Vereinspauschale 2024
Die tatsächlichen Energiemehrkosten müssen im Nachgang bis spätestens 30.04.2024 durch Vorlage geeigneter Unterlagen (z. B. Jahresrechnung) bei der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde nachgewiesen werden.
- Sind die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten höher als der ausbezahlte Zuschuss, verbleibt der ausbezahlte Zuschuss in voller Höhe beim antragstellenden Verein.
- Ist der ausbezahlte Zuschuss höher als die nachgewiesenen tatsächlichen Energiemehrkosten, wird die Vereinspauschale 2024 um den zu viel bezahlten Zuschuss gekürzt.
- Werden bis 30.04.2024 keine Energiemehrkosten nachgewiesen, wird die Vereinspauschale 2024 um den gesamten ausbezahlten Zuschuss gekürzt.
Fristen
Der Antrag konnte bis zum 15.05.2023 gestellt werden. Verspätet eingegangene Anträge können nicht berücksichtigt werden.
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Beachten Sie bitte die Weiterführenden Links, die erforderliche Tabelle und das Online-Formular zur Nachreichung.
Weitere Informationen
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
- Informationen zur Beantragung der Vereinspauschale 2025
Informationen zur Vorbereitung der Unterlagen, Liste anerkannter Lizenzen und Hilfen zur Beantragung ab 8.1.24.
Hinweise zur Nachreichung der Verwendungsnachweise des Energiepreiszuschusses.
- 2023-12-20 Informationen und Ausfüllhinweise zum Verwendungsnachweis des allgemeinen Energiepreiszuschusses
Detaillierte Informationen zu anrechenbaren Nachweisen.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 04.04.2024
Hinweise für Bad Tölz-Wolfratshausen: Ergänzung: Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Bad Tölz-Wolfratshausen am 30.01.2024
Stichwörter
Energiekosten, Energiekostenzuschuss, Energiepreiszuschuss, Härtefallhilfe