Bayerische Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege; Beantragung einer staatlichen Leistung

    Der Freistaat Bayern gewährt auf Antrag eine staatliche Leistung, um existenzbedrohende Härtefälle bei bayerischen Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereinen abzufedern.

    Beschreibung

    Zweck

    Aufgrund des starken Anstiegs der Energiepreise können bayerische Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich der Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereine im Einzelfall in ihrer Existenz bedroht sein. Zweck der staatlichen Leistung ist, das gesellschaftlich-kulturelle Wirken dieser Vereine für die Zukunft zu sichern und Traditionen und Bräuche in Bayern während der Energiepreiskrise und darüber hinaus zu erhalten.  

    Gegenstand

    Um existenzbedrohende Härtefälle bei bayerischen Vereinen der Heimat- und Brauchtumspflege einschließlich Faschings-, Fastnachts- und Karnevalsvereinen abzufedern, gewährt der Freistaat Bayern deshalb auf Grundlage dieser Richtlinie einen teilweisen Ausgleich der Mehrkosten, die wegen des starken Anstiegs der Energiepreise entstanden sind oder innerhalb des Hilfezeitraums noch entstehen.

    Begünstigte

    Antrags- und leistungsberechtigt sind Vereine mit Sitz in Bayern, die gemäß § 52 der Abgabenordnung (AO) als gemeinnützig anerkannt sind und als satzungsmäßigen Hauptzweck die Heimat- und Brauchtumspflege oder die Pflege des Faschings, der Fastnacht oder des Karnevals verfolgen.

    Art und Höhe

    Die Leistung wird nach Maßgabe dieser Richtlinie und der allgemeinen haushaltsrechtlichen Bestimmungen des Freistaates Bayern als Billigkeitsleistung gemäß Art. 53 der Bayerischen Haushaltsordnung (BayHO) ohne Rechtsanspruch im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel gewährt.

    Online-Dienst

    Antrag auf Gewährung einer Billigkeitsleistung aus der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine)

    ID: L100042_132323

    Beschreibung

    Sie können eine Billigkeitsleistung aus der Bayerischen Energie-Härtefallhilfe für Vereine der Heimat- und Brauchtumspflege (einschließlich Faschingsvereine) online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung (LDBV)

    Adresse

    Hausanschrift

    Alexandrastr. 4

    80538 München

    Postanschrift

    Alexandrastr. 4

    80538 München

    Öffnungszeiten

    Mo 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@ldbv.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=00221054252Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/00221054252Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2129-0

    Fax: +49 89 2129-1537

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderlich sind folgende Nachweise:

      • Vereinssatzung,
      • zuletzt ergangener Bescheid über die Anerkennung der Gemeinnützigkeit und
      • Nachweis über das Bestehen einer wirtschaftlichen Notlage (insbesondere Jahresabschlüsse, Kalkulationen, Verträge, Rechnungen, Kontoauszüge und Auszüge aus Kassenbüchern)

       

      Bei Mehrkosten für leitungsgebundene Energieträger

      (Strom, Erdgas, Fernwärme)

      • Nachweis über den Arbeitspreis pro kWh, der zwischen Antragsteller und Energieanbieter vertraglich für den Zeitraum vereinbart worden ist, für den die Billigkeitsleistung beantragt wird,
      • Jahresverbrauchsprognose, die der Abschlagszahlung im September 2022 zugrunde gelegt wurde, oder Nachweise über den Energieverbrauch im Jahr 2019 sowie über den Erhalt von Hilfeleistungen infolge der durch die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) ausgelösten Pandemie und
      • Nachweis über den zwischen Antragsteller und Energieversorger vertraglich vereinbarten Arbeitspreis pro kWh, der im Dezember 2021 galt.

       

          Bei Mehrkosten für nicht leitungsgebundene Energieträger

          (leichtes Heizöl, Holzpellets, Hackschnitzel, Flüssiggas, Kohle)

      • Nachweise der tatsächlichen Beschaffungsmengen sämtlicher Lieferungen im Vergleichszeitraum oder Nachweise der tatsächlichen Beschaffungsmengen in den Jahren 2017 bis 2022 sowie über den Erhalt von Hilfeleistungen infolge der durch die Coronavirus-Krankheit-2019 (COVID-19) ausgelösten Pandemie und
      • Nachweis des tatsächlich gezahlten Beschaffungspreises pro Verbrauchseinheit.

       

      Nur wenn bei Antragstellung alle erforderlichen Nachweise hochgeladen werden, kann eine zügige Bearbeitung Ihres Antrags ohne weitere Rückfragen gewährleistet werden.

    Voraussetzungen

    Eine Billigkeitsleistung kommt nur in Betracht, wenn während des Hilfezeitraums folgende weitere Voraussetzungen erfüllt sind:

    a) Der Begünstigte ist

    aa) ein Dachverband oder eine dachverbandsähnliche Organisation, die als Zweck die Heimatpflege, die Volksmusikpflege und -forschung oder den Fasching, die Fastnacht oder den Karneval verfolgen,
    oder

    bb) Mitglied in einem solchen Dachverband oder einer solchen dachverbandsähnlichen Organisation nach Doppelbuchst. aa
    oder

    cc) Empfänger wiederkehrender Förderungen des Staatsministeriums der Finanzen und für Heimat im Bereich Heimatpflege einschließlich Volksmusikpflege und -forschung
    oder

    dd) Träger einer im Bayerischen Landesverzeichnis des Immateriellen Kulturerbes eingetragenen kulturellen Ausdrucksform.

     

    b) Die Mehrkosten, die dem Verein aufgrund des starken Anstiegs der Energiepreise entstanden sind oder innerhalb des Hilfezeitraums noch entstehen, sind ursächlich für eine unverschuldete wirtschaftliche Notlage des Vereins, die eine Gefährdung der Existenz des Vereins besorgen lässt; der Antrag muss eine entsprechende Erklärung enthalten. Eine derartige wirtschaftliche Notlage liegt regelmäßig vor, wenn die rückständigen und die binnen dreier Monate ab dem Zeitpunkt der Antragstellung (Betrachtungszeitraum) fälligen Verbindlichkeiten des Vereins einschließlich der Kosten für Energie seine liquiden und die innerhalb des Betrachtungszeitraums verfügbaren Mittel übersteigen. Zu den verfügbaren Mittel zählen auch die innerhalb des Betrachtungszeitraums realisierbaren Vermögenswerte des Vereins, es sei denn, eine Veräußerung ist für den Verein im Einzelfall unzumutbar.

     

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Anträge auf Gewährung der Billigkeitsleistung sind beim Landesamt für Digitalisierung, Breitband und Vermessung als zuständiger Bewilligungsbehörde über die digitale Antragsplattform bis zum 30. April 2024 einzureichen.

    Kosten

    keine

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der Hilfezeitraum ist der 1. Januar 2023 bis 31. Dezember 2023.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium der Finanzen und für Heimat am 18.06.2024

    Stichwörter

    Energiehilfe, Gas Rückerstattung, Heizkostenförderung, Heizkostenzuschuss, Heizölförderung, Heizöl Rückerstattung, Pellets Rückerstattung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English