Bürgergeld; Beantragung für einmalige Leistungen
Umzug, Schwangerschaft, Geburt: Wenn Ihnen für bestimmte Situationen in Ihrem Leben das Geld fehlt, können Sie einmalige Leistungen beantragen.
Beschreibung
Wenn Ihnen kein oder nur ein geringes Einkommen oder Vermögen zur Verfügung steht, können Sie in besonderen Situationen Bürgergeld für einmalige Leistungen beantragen. Dabei spielt es keine Rolle, ob Sie bislang Geld vom Jobcenter bekommen oder nicht. Situationen, in denen Sie unter Umständen einen Anspruch auf einmalige Leistungen haben, sind zum Beispiel, wenn:
- Sie ein Kind erwarten und daher neue Ausstattung und Kleidung benötigen.
- Sie erstmals Möbel oder Haushaltsgeräte benötigen oder nach einer Scheidung neu anschaffen müssen.
- Sie orthopädische Schuhe benötigen oder reparieren lassen müssen.
- Sie therapeutische Geräte oder Ausstattung reparieren lassen müssen.
In diesen und weiteren Fällen können Sie entweder eine Geld- oder Sachleistung (Gutscheine) vom Jobcenter beantragen.
Wenden Sie sich an ihr regional zuständiges Jobcenter, bevor Sie einen Antrag stellen. In vielen Fällen verwendet das Jobcenter ein eigenes Antragsformular, manchmal genügt auch ein formloser Antrag mit einer Begründung. Die Höhe der einmaligen Leistungen kann regional unterschiedlich ausfallen.
Hinweise für Amberg-Sulzbach: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Online-Dienst
Bürgergeld bei gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen
Beschreibung
Sie können das Bürgergeld bei einer gemeinsamen Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen.
Die Übermittlung des Antrags an ein kommunal geführtes Jobcenter ist über diesen Dienst nicht möglich.
Online erledigen
- Bürgergeld bei gemeinsamer Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen
Sie können das Bürgergeld bei einer gemeinsamen Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Kommune online beantragen.
Die Übermittlung des Antrags an ein kommunal geführtes Jobcenter ist über diesen Dienst nicht möglich.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Jobcenter für den Landkreis Amberg-Sulzbach und die Stadt Amberg
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Jahnstr. 4
92224 Amberg
Kontakt
E-Mail: jobcenter-amberg@jobcenter-ge.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3924723821116Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9621 912-804
Fax: +49 9621 912-809
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- Personalausweis oder Reisepass
- Einkommensnachweise
- gegebenenfalls:
- Nachweis über Vermögen
- Mietvertrag, Mietzahlungsnachweise oder Hausbelastungen
- Mutterpass oder ärztliche Bescheinigung über den Entbindungstermin
- Rezept
- Kostenvoranschläge
Bitte erfragen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter, welche Unterlagen Sie für Ihren Fall einreichen müssen.
Voraussetzungen
Wenn Sie erwerbsfähig sind und Ihren Lebensunterhalt momentan und auch in den nächsten 6 Monaten wahrscheinlich nicht finanziell decken können, können Sie Bürgergeld für einmalige Leistungen als Geldleistung oder Sachleistung (Gutschein) beantragen. Die einmalige Leistung muss zudem notwendig sein. Die Leistung ist dann ausschließlich für das Beantragte zu verwenden, also für
- die Erstausstattung der Wohnung,
- die Erstausstattung für Bekleidung und Erstausstattung bei Schwangerschaft und Geburt,
- die Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen,
- die Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
- Eilverfahren vor dem Sozialgericht
- Klage vor dem Sozialgericht
Verfahrensablauf
Für einmalige Leistungen wenden Sie sich per Telefon, E-Mail oder persönlich vor Ort an Ihr zuständiges Jobcenter. Dort erhalten Sie weitere Auskünfte und ein Antragsformular, sofern Sie eines benötigen. Alternativ können Sie die Leistungen auch online mit dem digitalen Antrag auf Bürgergeld beantragen.
- Füllen Sie das Antragsformular aus oder schreiben Sie einen begründeten formlosen Antrag, je nach Vorgabe Ihres zuständigen Jobcenters.
- Schicken Sie den Antrag an das Jobcenter. Darin müssen Sie Ihren Bedarf nachweisen. Fügen Sie die vom Jobcenter angefragten notwendigen Unterlagen bei, die den Bedarf belegen und zur Prüfung benötigt werden.
- Das Jobcenter prüft Ihren Antrag. Dabei können Nachweise von Dritten (zum Beispiel Ihrem Vermieter) erforderlich sein, um zu prüfen, ob Sie einmalige Leistungen benötigen. Letztlich trifft die Behörde eine Einzelfallentscheidung. Anschließend erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter. Dabei gibt es drei mögliche Entscheidungen:
- der Antrag wird bewilligt,
- der Antrag wird teilweise bewilligt,
- der Antrag wird abgelehnt.
- Das Jobcenter zahlt Ihnen den bewilligten Betrag aus oder sendet Ihnen die Sachleistung (Gutschein) zu.
Fristen
Wenn das Jobcenter Ihren Antrag ablehnt und/oder Sie mit der Entscheidung des Jobcenters nicht einverstanden sind, können Sie innerhalb eines Monats Widerspruch gegen die Entscheidung einlegen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen dauern.
Kosten
Sie haben keine Kosten zu tragen, wenn Sie ein Konto besitzen. Wenn Sie kein Konto haben, bekommen Sie eine Zahlungsanweisung zur Verrechnung für eine Barauszahlung (ZzV-Bar). Das ist ein Scheck. Dadurch entstehen Ihnen allerdings Kosten, die Ihnen direkt von der zustehenden Leistung abgezogen werden. Da die Höhe der Kosten für die Zahlungsanweisung variieren kann, informieren Sie sich hierzu bitte bei Ihrem zuständigen Jobcenter. Den Scheck können Sie sich in bar auszahlen lassen. Die Auszahlung erfolgt ausschließlich über die Filialen der Postbank. Die ZzV-Bar ist ein Zahlungsmittel der Postbank AG, dessen Verwendung zwischen Bundesagentur für Arbeit und Postbank gesondert vereinbart wurde.
Hinweise (Besonderheiten)
Die einmaligen Leistungen werden in der Zuständigkeit der kommunalen Träger (kreisfreie Städte und Kreise) erbracht. Die Höhe der Leistungen kann daher regional unterschiedlich sein.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales am 26.08.2024
Hinweise für Amberg-Sulzbach: Ergänzung: Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen)
Fachlich freigegeben durch Jobcenter in Bayern (gemeinsame Einrichtungen von Bundesagentur für Arbeit und Kommunen) am 06.03.2024
Stichwörter
abweichende Erbringung von Leistungen, Beihilfe, Bürgergeld, Einmalige Leistungen, einmaliger Bedarf, Erstausstattung, Geburt, Haushaltsgeräte, orthopädische Schuhe, Schwangerschaft, therapeutische Geräte, Umzug, Wohnung