Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.
Beschreibung
Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.
Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
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Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
Beschreibung
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- Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des InhabersBeantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers
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Voraussetzungen
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 21.02.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024