Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des InhabersOnline erledigen

    Handwerksbetrieb; Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

    Die Fortführung eines Handwerksbetriebs nach dem Tod des Inhabers muss beantragt werden.

    Beschreibung

    Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs dürfen der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger den Betrieb fortführen, ohne die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle zu erfüllen.

    Diese haben dafür Sorge zu tragen, dass unverzüglich ein Betriebsleiter bestellt wird. 

    Online-Dienst

    Beantragung der Fortführung eines Betriebs nach dem Tod des Inhabers

    ID: L100042_130644.-130241

    Beschreibung

    Nach dem Tod des Inhabers eines Betriebs können der Ehegatte, der Lebenspartner, der Erbe, der Testamentsvollstrecker, Nachlassverwalter, Nachlassinsolvenzverwalter oder Nachlasspfleger die Fortführung des Betriebs online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für München und Oberbayern

    Adresse

    Hausanschrift

    Max-Joseph-Straße 4

    80333 München

    Postfachadresse

    Postfach 340138

    80098 München

    Öffnungszeiten

    Mo 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Di 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Mi 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Do 07:30 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 07:30 Uhr - 15:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-muenchen.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=424101959197Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/424101959197Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 5119-0

    Fax: +49 89 5119-295

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    Vorausgesetzt wird, dass der Betriebsinhaber zum Zeitpunkt seines Todes in die Handwerksrolle eingetragen war.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Fortführung des Betriebs muss bei der zuständigen Handwerkskammer beantragt werden.

    Fristen

    Der Betriebsleiter muss unverzüglich bestellt werden. Die Handwerkskammer kann in Härtefällen eine angemessene Frist setzen, wenn eine ordnungsgemäße Führung des Betriebs gewährleistet ist.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 21.02.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English