Erlaubnis zum Erwerb und Besitz von Waffen und Munition Erteilung bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportvereine

    Waffen; Beantragung eines Voreintrags bei vorhandener Waffenbesitzkarte für Schießsportverein

    Wenn Sie als Schießsportverein bereits eine Waffenbesitzkarte (WBK) haben und eine weitere erlaubnispflichtige Schusswaffe erwerben wollen, müssen Sie dies beantragen.

    Beschreibung

    Verfügt Ihr Schießsportverein bereits über eine Waffenbesitzkarte und wollen Sie zusätzlich zu den dort eingetragenen Waffen für den Verein weitere erlaubnispflichtige Schusswaffen erwerben, benötigen Sie hierzu eine Erlaubnis. Die Erlaubnis wird von der zuständigen Behörde durch eine Eintragung in die Waffenbesitzkarte erteilt (Voreintrag). Mit dem Voreintrag haben Sie ein Jahr Zeit, die eingetragene erlaubnispflichtige Waffe zu erwerben.

    Im Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis für den weiteren Erwerb einer Schusswaffe müssen Sie nur angeben, welche Art von Waffe mit welchem Kaliber sie erwerben möchten. Weitere Angaben, wie Hersteller und genaues Modell sind zunächst nicht erforderlich. Diese Angaben müssen Sie erst dann machen, wenn Sie die Waffe erworben haben und ihrer Verpflichtung zur  Anzeige des Erwerbs der Waffe bei der zuständigen Behörde nachkommen. Der Waffenhändler muss das Überlassen der Waffe an Sie ebenfalls anzeigen.

    Sie müssen nachweisen, dass Sie die Waffe, die Sie erwerben wollen, sicher aufbewahren können.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienst

    Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte beantragen (Voreintrag)

    ID: L100042_148919.-146062

    Beschreibung

    Mit diesem Online-Antrag können Sie eine Erteilung einer Erlaubnis zum Erwerb von Waffen und Munition bei vorhandener Waffenbesitzkarte beantragen (Voreintrag).

    Bürgerfreundlich und digital: Füllen Sie diesen Online-Antrag ganz einfach direkt über Ihren Internetbrowser aus. In vielen Fällen sparen Sie sich damit den Gang zur Behörde.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Sachbearbeitung Waffenrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91052 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 14:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Termine vor Ort sind nur nach individueller Vereinbarung möglich. Nehmen Sie Kontakt mit uns per Telefon, E-Mail oder Kontaktformular auf.

    Telefonische Erreichbarkeit:

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    Dienstag bis Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr
    Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: sicherheit@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7759318772510Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1706

    Fax: +49 9131 86-2460

    Sprachversion

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    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine
    • Nachweis der sicheren Aufbewahrung

    Voraussetzungen

    Waffenbesitzkarte (WBK) für Vereine

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Voreintrag bei der zuständigen Waffenbehörde beantragen. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Gebühren für die Eintragung der Erwerbsberechtigung für die zusätzlichen Waffe in die Waffenbesitzkarte betragen zwischen 22,50 und 150 EUR.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 27.02.2024

    Stichwörter

    Erlaubnis Eintrag WBK, Erlaubnis Erwerb Waffen, Verein, Voreintrag WBK Verein

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English