Erbwaffen; Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems
Beschreibung
Haben Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition geerbt, besitzen keine Waffenbesitzkarte und können auch kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen, müssen Sie die Erbwaffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen (Weiterführende Informationen: siehe unter "Verwandte Themen" "Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung").
Das Blockiersystem muss von einem anerkannten Waffenhändler oder Büchsenmacher eingebaut werden. Diese stellen Ihnen auch einen Nachweis über den Einbau aus. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen – erfolgt durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Weiterführende Informationen, auch zum aktuellen Sachstand bezüglich der auf dem Markt erhältlichen Blockiersysteme, finden Sie auf der Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) unter "Weiterführende Links".
Gibt es auf dem Markt kein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem für eine oder mehrere Erbwaffen, können Sie die Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung beantragen, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern.
Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Online-Dienst
Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems bei Erbwaffen
Beschreibung
Online erledigen
- Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems bei ErbwaffenWenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen. Sie können dies online erledigen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Dillingen a.d.Donau - Fachbereich 33 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung, Gewerbe (LRA DLG)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Große Allee 24
89407 Dillingen a.d.Donau
Kontakt
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/4199841873101Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9071 51-0
Fax: +49 9071 51-101
Internet
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Nachweis über Einbau eines Blockiersystems oder Nachweis, dass es kein Blockiersystem auf dem Markt gibt
Voraussetzungen
- Sie haben Waffen geerbt.
- Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen lassen oder können nachweisen, dass es auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem für alle Erbwaffen gibt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige bzw. den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024
Hinweise für Dillingen a.d.Donau: Ergänzung: Landratsamt Dillingen a.d.Donau
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Dillingen a.d.Donau am 20.12.2023
Stichwörter
Anzeige Blockiersystem Waffen, Anzeige blockierte Waffen, Blockiersystem Waffen, Erbwaffen