Einbau eines Blockiersystems bei Erbwaffen Anzeige

    Erbwaffen; Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems

    Wenn Sie Ihre geerbten Waffen blockieren lassen müssen, müssen Sie dies bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen.

    Beschreibung

    Haben Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition geerbt, besitzen keine Waffenbesitzkarte und können auch kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen, müssen Sie die Erbwaffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen (Weiterführende Informationen: siehe unter "Verwandte Themen" "Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung").

    Das Blockiersystem muss von einem anerkannten Waffenhändler oder Büchsenmacher eingebaut werden. Diese stellen Ihnen auch einen Nachweis über den Einbau aus. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen – erfolgt durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Weiterführende Informationen, auch zum aktuellen Sachstand bezüglich der auf dem Markt erhältlichen Blockiersysteme, finden Sie auf der Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) unter "Weiterführende Links".

    Gibt es auf dem Markt kein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem für eine oder mehrere Erbwaffen, können Sie die Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung beantragen, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Online-Dienst

    Nachweis des Einbaus eines Blockiersystems bei Erbwaffen

    ID: L100042_194790.-162095

    Beschreibung

    Wenn Sie einen Nachweis über ein Blockiersystem für Erbwaffen erbringen müssen, können Sie dieses Formular nutzen. Falls das Blockiersystem nicht auf dem Markt verfügbar sein sollte, benötigen Sie dafür einen entsprechenden Nachweis.

    Online erledigen

    • Nachweis des Einbaus eines Blockiersystems bei Erbwaffen
      Wenn Sie einen Nachweis über ein Blockiersystem für Erbwaffen erbringen müssen, können Sie dieses Formular nutzen. Falls das Blockiersystem nicht auf dem Markt verfügbar sein sollte, benötigen Sie dafür einen entsprechenden Nachweis.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Aschaffenburg - Fachbereich 53 - Sicherheit und Ordnung, Jagd-, Waffen- und Fischereirecht, Feuerwehr und Katastrophenschutz (LRA AB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Bayernstraße 18

    63739 Aschaffenburg

    Postanschrift

    63736 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: Ordnungsamt@Lra-ab.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/7003873899511Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 394-7313

    Fax: +49 6021 394-996

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Nachweis über Einbau eines Blockiersystems oder Nachweis, dass es kein Blockiersystem auf dem Markt gibt

    Voraussetzungen

    • Sie haben Waffen geerbt.
    • Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen lassen oder können nachweisen, dass es auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem für alle Erbwaffen gibt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Anzeige des Einbaus des Blockiersystems ist gebührenfrei. Für die Erteilung der Ausnahme können Gebühren anfallen.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um die Anzeige bzw. den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Landratsamt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Aschaffenburg am 07.11.2024

    Stichwörter

    Anzeige Blockiersystem Waffen, Anzeige blockierte Waffen, Blockiersystem Waffen, Erbwaffen

    Sprachversion

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