Erbwaffen; Anzeige des Einbaus eines Blockiersystems
Beschreibung
Haben Sie erlaubnispflichtige Waffen und/oder Munition geerbt, besitzen keine Waffenbesitzkarte und können auch kein Bedürfnis zum Besitz der geerbten Waffen nachweisen, müssen Sie die Erbwaffen unbrauchbar machen oder mit einem dem Stand der Technik entsprechenden Blockiersystem versehen lassen. Erlaubnispflichtige Munition ist unbrauchbar zu machen oder einem Berechtigten zu überlassen (Weiterführende Informationen: siehe unter "Verwandte Themen" "Grüne Waffenbesitzkarte für Erben; Beantragung").
Das Blockiersystem muss von einem anerkannten Waffenhändler oder Büchsenmacher eingebaut werden. Diese stellen Ihnen auch einen Nachweis über den Einbau aus. Die Prüfung der Konformität und die Zulassung neu entwickelter Blockiersysteme gemäß der Technischen Richtlinie – Blockiersysteme für Erbwaffen – erfolgt durch die Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) in Braunschweig. Weiterführende Informationen, auch zum aktuellen Sachstand bezüglich der auf dem Markt erhältlichen Blockiersysteme, finden Sie auf der Physikalisch-technische Bundesanstalt (PTB) unter "Weiterführende Links".
Gibt es auf dem Markt kein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem für eine oder mehrere Erbwaffen, können Sie die Erteilung einer Ausnahme von der Verpflichtung beantragen, alle Erbwaffen mit einem dem Stand der Sicherheitstechnik entsprechenden Blockiersystem zu sichern.
Hinweise für Eichstätt: Ergänzung: Landratsamt Eichstätt
Online-Dienst
Nachweis Einbau Blockiersystem Erbwaffen
Beschreibung
Online erledigen
- Nachweis Einbau Blockiersystem ErbwaffenWenn Sie einen Nachweis über ein Blockiersystem für Erbwaffen erbringen müssen, können Sie dieses Formular nutzen. Falls das Blockiersystem nicht auf dem Markt verfügbar sein sollte, benötigen Sie dafür einen entsprechenden Nachweis.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Landratsamt Eichstätt - FB 202 - Waffen- und Sprengstoffwesen, Jagd und Fischerei, Land- und Forstwirtschaft (LRA EI)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Residenzplatz 1
85072 Eichstätt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Außerhalb der Servicezeiten nach Terminvereinbarung.
Kontakt
E-Mail: sicherheitsrecht@lra-ei.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/400859016644Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 8421 70-0
Fax: +49 8421 70-1305
erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
- Nachweis über Einbau eines Blockiersystems oder Nachweis, dass es kein Blockiersystem auf dem Markt gibt
Voraussetzungen
- Sie haben Waffen geerbt.
- Sie haben ein dem Stand der Technik entsprechendes Blockiersystem in Ihre Erbwaffe(n) einbauen lassen oder können nachweisen, dass es auf dem Markt kein entsprechendes Blockiersystem für alle Erbwaffen gibt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen den Einbau des Blockiersystems bei der zuständigen Waffenbehörde anzeigen bzw. die Zulassung einer Ausnahme von der Verpflichtung zur Einbau des Blockiersystems beantragen. Reichen Sie die Anzeige bzw. den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.
Fristen
Kosten
Hinweise (Besonderheiten)
Um die Anzeige bzw. den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:
- Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
- die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
- die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).
Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024
Hinweise für Eichstätt: Ergänzung: Landratsamt Eichstätt
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Eichstätt am 21.06.2024
Stichwörter
Anzeige Blockiersystem Waffen, Anzeige blockierte Waffen, Blockiersystem Waffen, Erbwaffen