Europäischer Feuerwaffenpass Verlängerung

    Europäischer Feuerwaffenpass; Beantragung einer Verlängerung

    Wenn Sie Ihr Europäischer Feuerwaffenpass abläuft, müssen Sie diesen verlängern lassen.

    Beschreibung

    Der Europäische Feuerwaffenpass ermöglicht Inhabern von Waffenbesitzkarten bei Besuchen eines anderen EU-Mitgliedstaates bzw. Schengenstaates die vorübergehende Mitnahme von Waffen und Munition. Er ermöglicht lediglich einen kurzzeitigen, grenzüberschreitenden Transport Ihrer Waffen für einen Zweck der von Ihren waffenrechtlichen Bedürfnis abgedeckt ist (z.B. Jagdreise, Teilnahme an schießsportlicher Veranstaltung).

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist für 5 Jahre gültig und Sie können ihn zweimal um jeweils 5 Jahre verlängern lassen.

    Sie dürfen für die eingetragenen Waffen die entsprechende Munition mitnehmen, jedoch nur so viel, wie Sie voraussichtlich benötigen. Als Jäger benötigen Sie erfahrungsgemäß weniger Munition als Sportschütze.

    Nicht jede Waffe, die im Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen ist, darf automatisch ins Ausland mitgenommen werden. Es sind die jeweiligen waffenrechtlichen Bestimmungen des Gaststaates und aller Staaten, die durchfahren werden, zu beachten. Entsprechende Genehmigungen von Staaten, die besucht werden sollen, sind vorher einzuholen. Bitte informieren Sie sich vor Ihrer Reise daher umfassend über die in den Staaten jeweils geltenden waffenrechtlichen Bestimmungen. Bei Ihrer Reise müssen Sie zusätzlich zum Europäischen Feuerwaffenpass ein Ausweisdokument mitführen sowie die Waffenbesitzkarte, in die die Waffen eingetragen sind. Es ist zudem ratsam, eine Einladung des Jagdvereins bzw. den Jagdschein für das Land oder eine Bestätigung der Anmeldung zu einem Schießwettbewerb mitzuführen.

    Der Europäische Feuerwaffenpass ist kein Einfuhrdokument und berechtigt Sie nicht, Schusswaffen oder Munition dauerhaft ins Ausland zu verbringen. Hierfür benötigen Sie andere Erlaubnisse.

    Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt

    Online-Dienst

    Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses

    ID: L100042_141933.-140059

    Beschreibung

    Wenn Sie bereits einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und diesen verlängern möchten, können Sie die Verlängerung hier beantragen. Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses beträgt fünf Jahre; soweit bei Jägern oder Sportschützen nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen sind, beträgt die Geltungsdauer zehn Jahre. Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

    Online erledigen

    • Verlängerung/Änderung eines Europäischen Feuerwaffenpasses
      Wenn Sie bereits einen Europäischen Feuerwaffenpass besitzen und diesen verlängern möchten, können Sie die Verlängerung hier beantragen. Die Geltungsdauer des Europäischen Feuerwaffenpasses beträgt fünf Jahre; soweit bei Jägern oder Sportschützen nur Einzellader-Langwaffen mit glattem Lauf oder mit glatten Läufen eingetragen sind, beträgt die Geltungsdauer zehn Jahre. Die Geltungsdauer kann zweimal um jeweils fünf Jahre verlängert werden.

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Schweinfurt - Sicherheitsrecht (30.1) (LRA SW)

    Adresse

    Hausanschrift

    Schrammstr. 1

    97421 Schweinfurt

    Postfachadresse

    Postfach 1450

    97404 Schweinfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 14:00 Uhr - 17:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/5968990621499Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9721 55-0

    Fax: +49 9721 55-337

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis oder Reisepass (Kopie)
    • Europäischer Feuerwaffenpass

    Voraussetzungen

    Sie müssen eine gültige Erlaubnis für den Erwerb und Be-sitz der Waffen haben (z. B. Waffenbesitzkarte – WBK), die in dem Europäischen Feuerwaffenpass eingetragen sind.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Europäischen Feuerwaffenpass bei der zuständigen Waffenbehörde verlängern. Reichen Sie den Antrag zusammen mit den erforderlichen Unterlagen ein.

    Die Waffenbehörde verlängert den Europäischen Feuerwaffenpass, wenn Sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen.

    Fristen

    keine

    Kosten

    15,00 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    Um den Antrag schneller ausfüllen zu können, können Sie die NWR-Identifikationsnummern (NWR-ID) verwenden:

    • Ihre Personal-NWR-ID (P- oder F-NWR-ID) für die Angaben zu Ihrer Person
    • die Erlaubnis-NWR-ID für die waffenrechtliche Erlaubnis (E-NWR-ID)
    • die Waffen- oder Waffenteil-NWR-ID (W- oder T-NWR-ID).

    Sie erhalten die NWR-IDs auf Antrag bei der zuständigen Waffenbehörde.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 12.03.2024

    Hinweise für Schweinfurt: Ergänzung: Landratsamt Schweinfurt

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Schweinfurt am 21.08.2024

    Stichwörter

    Europäischer Waffenpass Verlängerung, European firearms pass, Verlängerung EFP, Verlängerung EU-Waffenpass beantragen, Waffenmitführung, Waffenmitnahme, Waffennutzung in der EU, Waffennutzung in Mitgliedstaat

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English