Elektronische Institutionenkarte; Beantragung einer Verlängerung als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen
Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.
Beschreibung
Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).
Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für
- Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
- Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
- Apotheken
Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:
- Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
- Geburtshilfeeinrichtungen
- Physiotherapieeinrichtungen
Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.
Online-Dienst
Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragenFür den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Bezirksregierung Münster - Dezernat 16 (Elektronisches Gesundheitsberuferegister)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Domplatz 1-3
48143 Münster
Kontakt
E-Mail: poststelle@brms.nrw.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8595093266517Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 251 411-1679
Internet
erforderliche Unterlagen
- Erforderliche Unterlage/n
- ausgefüllter Antrag
- Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
- IK (Institutionskennzeichen)Nummer
- Nummer der alten SMCB
- eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
- Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
- Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
- Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Widerspruch
Verfahrensablauf
Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:
- Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
- Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
- Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
- Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
- Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
- Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet
Bearbeitungsdauer
Kosten
Verwaltungsgebühr: 40 EUR
Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit am 12.01.2024
Stichwörter
Altenpflege, Betriebstätte, elektronische Institutionenkarte, elektronischer Institutionsausweis, Geburtshilfe, Geburtshilfeeinrichtung, Gesundheitspflege, Heilberuf, Institutionenkarte, Krankenpflege, nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe, Pflege, Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Pflegestätte, Physiotherapie, Physiotherapieeinrichtung, Praxiskarte, Psychotherapierpraxis, SMC-B, Telematikinfrastruktur, Verlängerung