Institutionenkarte (SMC-B) zur Authentifizierung von Leistungserbringerinstitutionen der nichtapprobierten Gesundheitsfachberufe Verlängerung

    Elektronische Institutionenkarte; Beantragung einer Verlängerung als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen

    Möchten Sie als Pflege, Geburtshilfe, oder Physiotherapieeinrichtungen Ihren Beschäftigten den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) verlängern? Dann können Sie für diese unter bestimmen Voraussetzungen die Folgekarte der elektronischen Institutionenkarte (SMC-B) beantragen.

    Beschreibung

    Die SMC-B (Security Module Card Typ B) ist elektronische Institutionenkarte und elektronischer Institutionsausweis in einem. Sie ermöglicht den in Heilberufen tätigen Personen einer Institution den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI). Die TI vernetzt alle Beteiligten im Gesundheitssystem und ermöglicht damit zukünftig zum Beispiel den Zugriff auf die elektronische Patientenakte (ePA).

    Es gibt verschiedene SMC-B für verschiedene Berufsgruppen. Es gibt eine SMC-B für

    • Arztpraxen, Zahnarztpraxen und Psychotherapiepraxen
    • Pflege-, Geburtshilfe- und Physiotherapieeinrichtungen
    • Apotheken

    Mit diesem Online-Dienst beantragen Sie eine Verlängerung der SMC-B für Institutionen mit Beschäftigten, die nicht in Kammern organisiert sind. Das sind:

    • Gesundheits, Kranken- und Altenpflegeeinrichtungen
    • Geburtshilfeeinrichtungen
    • Physiotherapieeinrichtungen

    Um die SMC-B zu verlängern, müssen Sie zunächst erneut das Recht zum Führen der Karte beim elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) beantragen. Im Anschluss beantragen Sie dann die SMC-B bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA). Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet.

    Online-Dienst

    Verlängerung für elektronische Institutionenkarte (SMC-B) als Institution mit Beschäftigten in Gesundheitsfachberufen online beantragen

    ID: L100042_147063

    Beschreibung

    Für den Zugang zur Telematikinfrastruktur (TI) im Gesundheitswesen können Sie als Vertreterin oder Vertreter einer Leistungserbringerinstitution der nicht-approbierten Gesundheitsfachberufe bei der Bezirksregierung Münster nach Ablauf der bisherigen Institutionenkarte (SMC-B) eine Folgekarte beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bezirksregierung Münster - Dezernat 16 (Elektronisches Gesundheits­berufe­register)

    Adresse

    Hausanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Postanschrift

    Domplatz 1-3

    48143 Münster

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@brms.nrw.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/8595093266517Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 251 411-1679

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • ausgefüllter Antrag
      • Scan oder ein Foto des Nachweises über Ihre Vertretungsberechtigung für die Institution (zum Beispiel Vollmacht, Satzung)
      • IK (Institutionskennzeichen)Nummer
      • Nummer der alten SMCB
      • eHBA (elektronischer Heilberufsausweis)-Nummer einer betriebsangehörigen Person

    Voraussetzungen

    • Sie müssen eine Berechtigung zur Leistungserbringung besitzen.
    • Sie müssen die Institution nach außen vertreten dürfen.
    • Die betriebsangehörige Person muss einen eHBA besitzen.
    • Sie müssen die Verwaltungsgebühr zahlen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Sie können die SMC-B als Pflege-, Geburtshilfe- oder Physiotherapieeinrichtung online verlängern:

    • Rufen Sie das Fachportal des elektronischen Gesundheitsberuferegister (eGBR) auf und füllen Sie den OnlineAntrag aus
    • Nach Eingang Ihres Antrags wird dieser geprüft.
    • Die Prüfung kostet eine Verwaltungsgebühr.
    • Nach Abschluss der Prüfung erhalten Sie eine EMail mit dem Ergebnis der Prüfung und Ihrer Vorgangsnummer.
    • Mit der Vorgangsnummer können Sie kostenpflichtig eine SMCB bei einem Vertrauensdiensteanbieter (VDA) Ihrer Wahl bestellen.
    • Die VDA erheben eine jährliche Gebühr, die sich von Anbieter zu Anbieter unterscheidet

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen

    Kosten


    Verwaltungsgebühr: 40 EUR

    Es besteht eine feste Verwaltungsgebühr in Höhe von 40,00 EUR. Der ausgewählte VDA berechnet zudem eigene Kosten für die Bereitstellung der SMC-B.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Gesundheit am 12.01.2024

    Stichwörter

    Altenpflege, Betriebstätte, elektronische Institutionenkarte, elektronischer Institutionsausweis, Geburtshilfe, Geburtshilfeeinrichtung, Gesundheitspflege, Heilberuf, Institutionenkarte, Krankenpflege, nicht-approbierte Gesundheitsfachberufe, Pflege, Pflegeeinrichtung, Pflegeheim, Pflegestätte, Physiotherapie, Physiotherapieeinrichtung, Praxiskarte, Psychotherapierpraxis, SMC-B, Telematikinfrastruktur, Verlängerung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English