Körperschaftsteuer Festsetzung

    Körperschaftsteuer; Abgabe der Erklärung

    Körperschaften müssen für ihr zu versteuerndes Einkommen Körperschaftsteuer zahlen, gemeinnützige Organisationen erhalten ihre Steuerbefreiung.

    Beschreibung

    Körperschaftsteuer erheben die Finanzverwaltungen auf das Einkommen von juristischen Personen beziehungsweise Körperschaften, wie zum Beispiel

    • Aktiengesellschaften (AG)
    • Gesellschaften mit beschränkter Haftung (GmbH)
    • Genossenschaften oder
    • Stiftungen.

    Die Körperschaftsteuer entsteht grundsätzlich mit Ablauf eines Kalenderjahres. Grundlage für die Festsetzung ist deren Körperschaftsteuererklärung. Diese und die jährlichen Gewinnermittlungen müssen Sie elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Dafür steht Ihnen das kostenlose Dienstleistungsportal „Mein ELSTER“ zur Verfügung.

    Die Höhe der Körperschaftsteuer beträgt 15 Prozent auf das zu versteuernde Einkommen eines Kalenderjahres. Hinzu kommen 5,5 Prozent Solidaritätszuschlag. Die Einnahmen aus der Körperschaftsteuer fließen dem Bund und den Ländern gemeinsam zu. Der Solidaritätszuschlag steht dem Bund zu. 

    Ob Sie als geschäftsführende Person oder Vorstand einer Körperschaft zur Abgabe einer Körperschaftsteuererklärung verpflichtet sind oder Ausnahmen gelten, darüber kann Sie Ihre Steuerberaterin oder Ihr Steuerberater informieren.

    Diese Person kann sie auch über die voraussichtliche Höhe der Steuerbelastung informieren. Als gemeinnütziger Verein müssen Sie zum Beispiel erst für Einnahmen aus den wirtschaftlichen Geschäftsbetrieben Körperschaftsteuer zahlen, wenn die Einnahmen über EUR 45.000 liegen.

    Online-Dienst

    ELSTER – Ihr Online-Finanzamt

    ID: L100042_147314

    Beschreibung

    ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

    Online erledigen

    • ELSTER – Ihr Online-Finanzamt
      ELSTER steht für „Elektronische Steuererklärung“ und ermöglicht eine barrierefreie, medienbruchfreie und sichere elektronische Übertragung jeglicher Steuerdaten zwischen Bürgerinnen und Bürgern, Steuerberatungsbüros, Unternehmen, Kommunen, Verbänden, Finanzbehörden und sonstigen Institutionen.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Finanzamt Nördlingen (FA NÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Tändelmarkt 1

    86720 Nördlingen

    Postfachadresse

    Postfach 1521

    86715 Nördlingen

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Noerdlingen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/43332330216Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 215-0

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Finanzamt Nördlingen Außenstelle Donauwörth (FA NÖ)

    Adresse

    Hausanschrift

    Sallingerstraße 2

    86609 Donauwörth

    Postanschrift

    86607 Donauwörth

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.finanzamt.bayern.de/Noerdlingen/Kontakt/E-Mail-KommunikationSicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/60110107216Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9081 215-0

    Internet

    Sprachversion

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Erforderliche Unterlage/n

      • elektronisch übermittelte Körperschaftsteuererklärung mit erforderlichen Anlagen
      • Unterlagen zur Gewinnermittlung wie zum Beispiel
      • Bilanz
      • Gewinn- und Verlustrechnung
      • gegebenenfalls weitere Erklärungen wie zum Beispiel eine Umsatz- oder Gewerbesteuererklärung 

    Voraussetzungen

    • Körperschaften, Personenvereinigungen und Vermögensmassen sind unbeschränkt körperschaftsteuerpflichtig, wenn sich die Geschäftsleitung oder der Sitz in Deutschland befindet. Das sind zum Beispiel:
      • Kapitalgesellschaften
        • Aktiengesellschaften
        • Gesellschaften mit beschränkter Haftung
        • Unternehmergesellschaften
      • Genossenschaften
      • Vereine
      • Stiftungen
      • nichtrechtsfähige Vereine, Anstalten, Stiftungen und andere Zweckvermögen des privaten Rechts sowie
      • Betriebe gewerblicher Art von juristischen Personen des öffentlichen Rechts wie etwa Wirtschaftsbetriebe der Gemeinden
    • steuerpflichtig sind sämtliche Einkünfte
    • Geschäftsleitung ist der Ort, an dem die maßgeblichen Unternehmensentscheidungen fallen
    • den Sitz des Unternehmens legen die Gesellschafter und Gesellschafterinnen im Gesellschaftsvertrag fest
    • ausländische Gesellschaften müssen nur für ihre inländischen Einkünfte Körperschaftsteuer zahlen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Einspruch

    Verfahrensablauf

    Die Körperschaftsteuererklärung und dazugehörige Unterlagen und Anlagen müssen Sie elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln: 

    • Besuchen Sie "Mein ELSTER - Ihr Online-Finanzamt" im Internet. 
    • Loggen Sie sich mit Ihren Zugangsdaten und Ihrem persönlichen Sicherheitsverfahren ein.
    • Wählen Sie den Menüpunkt "Körperschaftsteuer" und lassen Sie sich vom Programm durch das Verfahren leiten.
    • Nach Eingabe aller Daten können Sie die Körperschaftsteuererklärung über "Mein ELSTER" elektronisch an das zuständige Finanzamt übermitteln.
    • Nach Prüfung Ihrer Körperschaftsteuererklärung erhalten Sie einen Bescheid über
      • die festgesetzte Höhe der Körperschaftsteuer sowie
      • eine Zahlungsaufforderung (Banküberweisung oder SEPA-Lastschriftverfahren) oder Informationen zu einer Guthabenauszahlung.

    Fristen

    Wenn Sie bei der Erstellung der Körperschaftsteuererklärung steuerlich nicht beraten werden:

    • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum 31. Juli des auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

    Wenn ein Steuerberatungsbüro die Körperschaftsteuererklärung erstellt:

    • Abgabe der Körperschaftsteuererklärung grundsätzlich bis zum letzten Tag im Monat Februar des zweiten, auf den Besteuerungszeitraum folgenden Kalenderjahres

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium der Finanzen am 26.09.2024

    Stichwörter

    AG, digitale Steuererklärung, elektronische Steuererklärung, Elster, ELSTER, Finanzamt, Freistellungsbescheid, Gemeinnützigkeit, Gewinnermittlung, gGmbH, GmbH, Juristische Person, Kapitalgesellschaft, Körperschaft, Körperschaftsteuer, KSt, Steuererklärung, Stiftung, Umwandlungsteuer, Verein

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English