Wohnsitz; Abmeldung
Bei Auszug aus der Wohnung haben Sie die Pflicht, sich innerhalb von zwei Wochen bei der zuständigen Meldebehörde (Gemeinde oder Stadt) abzumelden, sofern Sie keine neue Wohnung im Inland beziehen.
Beschreibung
Wenn Sie aus Ihrer Wohnung ausziehen und keine neue Wohnung im Inland beziehen (z. B. bei Wegzug ins Ausland), müssen Sie sich abmelden.
Wenn Sie eine von mehreren Wohnungen (Nebenwohnungen) aufgeben, müssen Sie die aufgegebene Wohnung abmelden. Die für die aufgegebene Wohnung zuständige Meldebehörde benötigt für Ihre Abmeldung einen ausgefüllten und unterschriebenen Abmeldeschein, den Personalausweis, den anerkannten und gültigen Pass oder das Passersatzpapier. Sofern das Melderegister automatisiert geführt wird, kann von dem Ausfüllen des Abmeldescheins abgesehen werden, wenn Sie persönlich bei der Meldebehörde erscheinen und auf einem Ausdruck die Richtigkeit und Vollständigkeit der bei der Meldebehörde erhobenen Daten durch Ihre Unterschrift bestätigen. Ehegatten, Lebenspartner und Familienangehörige mit denselben bisherigen und künftigen Wohnungen können einen Abmeldeschein verwenden; es genügt wenn einer der Meldepflichtigen den Meldeschein unterschreibt.
Eine Abmeldung ins Ausland kann auch schriftlich oder elektronisch erfolgen. Der Nachweis der Identität der abmeldepflichtigen Person kann bei der elektronischen Abmeldung durch die Angabe des Familiennamens, des Vornamens, des Geburtsdatums und der Seriennummer des zuletzt im Melderegister gespeicherten Ausweises oder Passes (§ 3 Abs. 1 Nr. 17 Bundesmeldegesetz) erfolgen. Teilen Sie der Meldebehörde ebenfalls die Zuzugsanschrift und den Staat mit, wenn Sie ins Ausland verziehen.
Eine Abmeldung von Amts wegen ist möglich und erfolgt dann, wenn Sie Ihrer Pflicht zur Abmeldung nicht nachgekommen sind.
Wenn Sie nur eine Wohnung haben, die Sie aufgeben, und eine andere Wohnung im Inland beziehen, genügt es, wenn Sie sich am neuen Wohnort anmelden. Die Meldebehörde am neuen Wohnort teilt Ihrer früheren Gemeinde mit, dass Sie umgezogen sind.
Wenn Sie sich nicht innerhalb von zwei Wochen abmelden, handeln Sie ordnungswidrig. In diesem Fall können Sie mit einer Geldbuße bis zu 1.000 € belegt werden.
Hinweise für Mespelbrunn (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn
Online-Dienst
Abmeldung ins Ausland
Beschreibung
Online erledigen
- Abmeldung ins AuslandWenn Sie ins Ausland umziehen und Ihre Wohnung in Deutschland aufgeben, können Sie sich hier abmelden.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Hauptstr. 81
63872 Heimbuchenthal
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten der Verwaltung
Terminvereinbarung im Einwohnermeldeamt/ Standesamt
Ab sofort ist das Rathaus für Besucher wieder geöffnet. Das Tragen einer Maske entfällt!
Für Besucher ist das freiwillige Tragen einer Maske gewünscht, jedoch keine Pflicht.
Für das Bürgerbüro/Standesamt gilt weiterhin Terminvereinbarung.
Sie vermeiden hiermit unnötige Wartezeiten und wir können vorab mit Ihnen absprechen welche Unterlagen Sie für Ihren Termin bei uns mitbringen müssen. Dies gilt vor allem für die Beantragung von Ausweisdokumenten und die Anmeldung.
Für eine Reihe von Angelegenheiten können Sie allerdings weiterhin ohne Termin während unserer Öffnungszeiten vorbeikommen.
Dies sind insbesondere:
-Anschrift auf dem Ausweis/Reisepass ändern
-Meldebestätigung abholen
-Personalausweis/Reisepass abholen
-Führungszeugnis beantragen
-Führerscheinbestätigung
-Beglaubigungen
Sollten Sie sich nicht sicher sein, ob Sie einen Termin benötigen, rufen Sie uns einfach kurz an.
Außerdem möchten wir im Zuge dessen auch auf unser Bürgerserviceportal hinweisen, in welchem Sie bereits viele unserer Dienstleistungen online beantragen können.
https://www.buergerserviceportal.de/bayern/vgmespelbrunn
Melde- und Passangelegenheiten, Friedhofswesen, Gewerbe:
Mona Michler: 06092/942-115
Anja Lang: 06092/942-116
Standesamt:
Stefanie Masur: 06092/942-114
Alle anderen Angelegenheiten:
Zentrale: 06092/942-0
Geschäftszimmer: 06092/942-130
Vielen Dank für Ihr Verständnis!
Ihre Gemeindeverwaltung
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: poststelle@vgem-mespelbrunn.bayern.de
Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=84329593806Sicheres Kontaktformular
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/84329593806Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 6092 942-0
Fax: +49 6092 942-28
Internet
erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter und unterschriebener Abmeldeschein
(Abmeldeschein ist bei der Meldebörde erhältlich)
- Personalausweis, Reisepass oder Passersatzpapier (bei schriftlicher Abmeldung in Kopie; bei elektronischer Abmeldung nicht erforderlich, soweit o.g. Daten angegeben werden)
Voraussetzungen
Tatsächliches Ausziehen aus der Wohnung und kein Beziehen einer neuen Wohnung im Inland. Bei einer vorübergehenden Abwesenheit mit der Möglichkeit und der Absicht die Benutzung der Wohnung fortzusetzen besteht keine Abmeldepflicht.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Die Abmeldung muss innerhalb von zwei Wochen nach dem tatsächlichen Auszug erfolgen. Frühestmöglicher Zeitpunkt einer Abmeldung ins Ausland ist eine Woche vor dem Auszug.
Kosten
keine
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 29.07.2024
Hinweise für Mespelbrunn (VGem): Ergänzung: Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn
Fachlich freigegeben durch Verwaltungsgemeinschaft Mespelbrunn am 07.11.2024
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