Fischereischein AusstellungOnline erledigen

    Fischereischein; Beantragung

    Der Fischereischein ist ein Erlaubnisschein, der dem Inhaber erlaubt, zu angeln oder zu fischen. Voraussetzung ist eine bestandene Fischerprüfung.

    Beschreibung

    Wenn Sie in Bayern den Fischfang ausüben wollen, müssen Sie einen gültigen Fischereischein und i.d.R. einen gültigen Erlaubnisschein bei sich führen und diesen auf Verlangen den Aufsichtspersonen zur Prüfung aushändigen.

    Den Fischereischein können Sie bei Ihrer örtlich zuständigen Wohnortgemeinde beantragen.

    Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

    Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

    Für schwerbehinderte Personen gelten unter bestimmten Voraussetzungen Sonderregelungen.

    Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen.

    Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

    Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Den Fischereischein können Sie beim Amt für Umwelt, Ordnung und Verbraucherschutz der Stadt Fürth, Schwabacher Straße 170, Zimmer-Nr. 3.06, 90763 Fürth, beantragen. Eine persönliche Vorsprache ist unbedingt erforderlich.

      Der Fischereischein für Erwachsene wird als Fischereischein auf Lebenszeit ausgestellt, die Bezahlung der Fischereiabgabe als Einmalzahlung ist möglich. Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Jugendliche, die das 14. Lebensjahr vollendet und die Fischerprüfung erfolgreich abgelegt haben, erhalten grundsätzlich ebenfalls den Fischereischein auf Lebenszeit.

      Den Jugendfischereischein können Jugendliche (Personen, die das 10., nicht aber das 18. Lebensjahr vollendet haben) ohne vorheriges Ablegen der Fischerprüfung erhalten. Dieser berechtigt allerdings zur Ausübung des Fischfangs nur in verantwortlicher Begleitung eines volljährigen Fischereischeininhabers.

      Wer sich nur vorübergehend in Deutschland aufhält und hier keinen Wohnsitz hat (z.B. Tourist), kann ebenfalls ohne vorherige Prüfung einen Fischereischein beantragen. Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

      Online-Dienst

      Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeins

      ID: L100042_58014.-89028

      Beschreibung

      Sie können die Ausstellung bzw. Verlängerung eines Fischereischeins online beantragen.

      Online erledigen

      Vertrauensniveau

      Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

      weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      Ansprechpartner

      Stadt Fürth - Allgemeine Ordnungsaufgaben

      Adresse

      Hausanschrift

      Schwabacher Straße 170

      90763 Fürth

      Postfachadresse

      Postfach

      90744 Fürth

      Öffnungszeiten

      Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:30 Uhr - 16:30 Uhr

      Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

      Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr


      und nach Vereinbarung

      Kontakt

      E-Mail: oa@fuerth.de

      De-Mail: info@fuerth.de-mail.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3257090732523Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 911 974-1470

      Fax: +49 911 974-1463

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English

      erforderliche Unterlagen

      • Nachweis der bestandenen Fischerprüfung
      • Passbild
      • Personalausweis oder Reisepass
      • Einwilligung der Sorgeberechtigten bei Minderjährigen
      • ggf. Führungszeugnis

      Voraussetzungen

      Wer in Bayern den Fischfang ausüben will, benötigt dafür einen Fischereischein und muss eine Fischereiabgabe leisten.

      Wer den Fischereischein erhalten will, muss i.d.R. die Fischerprüfung in Bayern erfolgreich abgelegt haben. Die in einem anderen Land der Bundesrepublik Deutschland abgelegte Fischerprüfung wird unter bestimmten Voraussetzungen (bei der Gemeinde erfragen) anerkannt.

      Über mögliche Ausnahmen von der Prüfungspflicht für Berufsfischer, Fischwirte und Auszubildende in diesem Beruf oder Aussiedler informieren die zuständigen Gemeinden. Gleiches gilt für Ausnahmen bei schwerer geistiger oder körperlicher Behinderung sowie für Befreiungen bei der Vorlage von Prüfungszeugnissen und Fischereischeinen aus anderen deutschen Ländern.

      Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

      Notwendige Unterlagen:

      • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 € zuzüglich Fischereiabgabe
      • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 € zuzüglich Fischereiabgabe
      • Jugendfischereischein: 5,00 € zuzüglich Fischereiabgabe

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      verwaltungsgerichtliche Klage

      Fristen

      Den Fischereischein erhalten Sie auf Antrag mit unbeschränkter Geltungsdauer (Fischereischein auf Lebenszeit). Wer die Fischereiabgabe nur für fünf Jahre zahlt, darf nur in diesem Zeitraum fischen. Der Jugendfischereischein wird mit Wirkung von Ausstellungstag bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres erteilt.

      Der Fischereischein für Touristen (volljährige Personen ohne Wohnsitz in Deutschland und ohne Nachweis der Fischerprüfung) ist höchstens drei Monate im Jahr gültig (Jahresfischereischein).

      Kosten

      Die Kosten setzen sich aus der Fischereischeingebühr und der Fischereiabgabe (siehe unter "Verwandte Themen" - "Fischereiabgabe; Entrichtung") zusammen.

       

      Fischereischeingebühr:

      • Fischereischein auf Lebenszeit: 35,00 €
      • Jahresfischereischein für Touristen: 7,50 €
      • Jugendfischereischein: 5,00 €

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Ernährung, Landwirtschaft, Forsten und Tourismus am 12.03.2024

      Hinweise für Fürth: Ergänzung: Stadt Fürth

      Fachlich freigegeben durch Stadt Fürth am 12.06.2023

      Stichwörter

      angelschein bayern, Angelschein machen, Antrag Fischereischein, Fischereischein beantragen, Ausstellung Fischereischein, Fischereiprüfung, Fischereischeinantrag, Antrag Angelschein, Angelscheinantrag, fischereischein bayern, Fischereischein machen, Jahresfischereischein, Jugendfischereischein, Jugendangelschein, Raubfischqualifikation, Schein zum Angeln, Schein zum Fischen, Verwaltungsvorschriften zum Vollzug fischereirechtlicher Bestimmungen (VwVFiR), VwVFiR Bayern

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English