Erweiterung der Pilotenlizenz PPL(A), LAPL(A), LAPL(H), PPL(H), SPL, BPL Erteilung Erweiterung der PPL(A) oder PPL(H) um Klassen- und Musterberechtigungen sowie deren ErneuerungOnline erledigen

    Luftfahrerschein; Beantragung der Verlängerung, Erneuerung oder Erweiterung der Erlaubnis oder Berechtigung

    Erlaubnisse für Luftfahrer werden unbefristet erteilt. Darin eingetragene Berechtigungen sind in der Regel jedoch befristet und müssen regelmäßig verlängert werden.

    Beschreibung

    Erlaubnisse für Segelflugzeug- und Ballonpiloten werden unbefristet erteilt. Die Rechte dieser Erlaubnisse dürfen allerdings nur ausgeübt werden, wenn der Erlaubnisinhaber innerhalb einer bestimmten Frist eine bestimmte fliegerische Mindesterfahrung nachweisen kann.

    Erlaubnisse für Motorflugzeugführer und Hubschrauberführer werden ebenfalls unbefristet erteilt.  Darin eingetragene Berechtigungen sind jedoch in der Regel befristet und müssen verlängert werden. Für die Verlängerung gelten je nach Berechtigung unterschiedliche Anforderungen.

    Online-Dienste

    Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung FCL.740 Buchstabe b) VO(EU) Nr. 1178/2011 - Antrag

    ID: L100042_196981.-145710

    Beschreibung

    Sie können die Erneuerung einer Klassen- oder Musterberechtigung gemäß FCL.740 Buchstabe b) VO(EU) Nr. 1178/2011 online beantragen. Die Erneuerung muss für jede Klassen- oder Musterberechtigung gesondert erfolgen.

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Verlängerung Klassenberechtigung Flugzeug - Bericht Lehrberechtigte FI CRI

    ID: L100042_148422.-145710

    Beschreibung

    Sie können den Bericht der Lehrberechtigten/des Lehrberechtigten online einreichen.

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    • Fliegerärztliche Tauglichkeit
    • Charakterliche Zuverlässigkeit

    Fachliche Voraussetzungen

    Je nach Erlaubnis und Berechtigung Nachweis einer bestimmten Anzahl von Flugstunden, Starts und Landungen sowie von Schulungsflügen mit Fluglehrer oder Prüfer oder eine Befähigungsüberprüfung mit einen anerkannten Prüfer.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim Luftamt einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erfolgt der beantragte Eintrag in Privatpilotenlizenz.

    Fristen

    Die Verlängerung von Berechtigungen ist vor Ablauf von deren Gültigkeit vorzunehmen. Eine Berechtigung, deren Gültigkeit abgelaufen ist, kann ggf. nur noch unter erschwerten Bedingungen erneuert werden.

    Kosten

    ca. 35,00 bis 80,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 20.03.2024

    Stichwörter

    Luftfahrer,Luftfahrerschein, Pilot, Pilotenlizenz

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English