Anzeige einer praktischen Prüfung EntgegennahmeOnline erledigen

    Flugausbildung; Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung

    Die Luftfahrer-Prüfungen bestehen aus einem theoretischen und praktischen Prüfungsteil.

    Beschreibung

    Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Sie wird bei Erreichen von 75 % der erreichbaren Punkte als bestanden gewertet.

    In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.

    Online-Dienst

    Ausbildung von Luftfahrtpersonal - Bewerbermeldung

    ID: L100042_137798.-136799

    Beschreibung

    Sie können die Meldung von Bewerbern gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal online übermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Postanschrift

    Flughafenstr. 118

    90411 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 52700-0

    Fax: +49 911 364446

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Theoretische Prüfung

    • Abschluss der theoretischen Ausbildung
    • Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule

    Praktische Prüfung

    • Bestandene theoretische Prüfung
    • Abschluss der praktischen Ausbildung
    • Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage

    Fristen

    Die praktische Prüfung muss bei Privatpiloten, Segelflugzeugpiloten und Ballonpiloten innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung erfolgreich abgelegt sein.

    Kosten

    • Gebühr für die Überprüfung der bei der Anmeldung zur Ausbildung vorzulegenden Unterlagen: 120 EUR
    • Theorieprüfung: ca. 65 - 130 EUR
    • Praktische Prüfung: ca. 40 - 100 EUR (ohne Flugkosten)

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 05.12.2023

    Stichwörter

    Pilot Prüfungen, Prüfungen Pilot

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English