Flugausbildung; Anmeldung zur theoretischen und praktischen Prüfung
Beschreibung
Die theoretische Prüfung umfasst die Fächer Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde und Navigation. Sie wird bei Erreichen von 75 % der erreichbaren Punkte als bestanden gewertet.
In der praktischen Flugprüfung muss der Bewerber bei einem Flug unter Begleitung eines Prüfers nachweisen, dass er die theoretischen und praktischen Kenntnisse und Fähigkeiten zur sicheren Führung des Luftfahrzeuges erworben hat und diese unter normalen und besonderen Bedingungen richtig anwenden kann.
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Online-Dienste
Ausbildung von Luftfahrtpersonal - Bewerbermeldung
Beschreibung
Online erledigen
- Ausbildung von Luftfahrtpersonal - BewerbermeldungSie können die Meldung von Bewerbern gemäß der Verordnung über Luftfahrtpersonal online übermitteln.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Empfehlung und Anmeldung zur theoretischen Prüfung zum Erwerb der Pilotenlizenz
Beschreibung
Online erledigen
- Empfehlung und Anmeldung zur theoretischen Prüfung zum Erwerb der PilotenlizenzSie können die Empfehlung und Anmeldung zur theoretischen Prüfung zum Erwerb der Pilotenlizenz online durchführen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Ansprechpartner
Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 25 - Luftamt Nordbayern (Reg MFr)
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Flughafenstr. 118
90411 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: luftamt.nord@reg-mfr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/181413191674Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 52700-0
Fax: +49 911 364446
Internet
Voraussetzungen
Theoretische Prüfung
- Abschluss der theoretischen Ausbildung
- Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule
Praktische Prüfung
- Bestandene theoretische Prüfung
- Abschluss der praktischen Ausbildung
- Empfehlung zur Prüfung und Anmeldung durch die Flugschule
Rechtsgrundlage(n)
- § 4 Luftverkehrsgesetz (LuftVG)
- Verordnung über Luftfahrtpersonal (LuftPersV)
- Verordnung (EU) Nr. 1178/2011 der Kommission zur Festlegung technischer Vorschriften und von Verwaltungsverfahren in Bezug auf das fliegende Personal in der Zivilluftfahrt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 216/2008 des Europäischen Parlaments und des RatesFassung vom 22.06.2020
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/357 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Verordnung (EU) 2018/395 in Bezug auf BallonpilotenlizenzenFassung vom 5.3.2020
- Durchführungsverordnung (EU) 2020/358 der Kommission vom 4. März 2020 zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) 2018/1976 in Bezug auf Lizenzen für SegelflugzeugpilotenFassung vom 5.3.2020
Rechtsbehelf
Fristen
Die praktische Prüfung muss bei Privatpiloten, Segelflugzeugpiloten und Ballonpiloten innerhalb von zwei Jahren nach bestandener Theorieprüfung erfolgreich abgelegt sein.
Kosten
- Gebühr für die Überprüfung der bei der Anmeldung zur Ausbildung vorzulegenden Unterlagen: 120 EUR
- Theorieprüfung: ca. 65 - 130 EUR
- Praktische Prüfung: ca. 40 - 100 EUR (ohne Flugkosten)
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 30.10.2024
Hinweise für Oberpfalz: Ergänzung: Regierung von Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Regierung von Mittelfranken am 30.07.2024
Stichwörter
Pilot Prüfungen, Prüfungen Pilot