Erlaubnis zum Führen eines Luftfahrzeuges Erteilung

    Luftfahrerschein; Beantragung einer Erlaubnis oder Berechtigung zum Führen eines Luftfahrzeugs

    Die Teilnahme am Luftverkehr bedarf einer Erlaubnis und entsprechend eingetragener Berechtigungen. Zu unterscheiden sind Erlaubnisse zum Führen von Motorflugzeugen, Hubschraubern, Segelflugzeugen, Ballonen, Luftschiffen und Luftsportgeräten.

    Beschreibung

    Der Erwerb einer Erlaubnis zum Führen von Luftfahrzeugen erfordert eine theoretische und praktische Ausbildung. Die Ausbildung kann nur bei einer genehmigten oder erklärten Ausbildungsorganisation (Flugschule) durchgeführt werden und vermittelt Kenntnisse und praktische Fertigkeiten in Luftrecht, menschliches Leistungsvermögen, Meteorologie, Kommunikation, Grundlagen des Fliegens, Betriebsverfahren, Flugleistung und Flugplanung, allgemeine Luftfahrzeugkunde sowie Navigation. Erst nach bestandener theoretischer und praktischer Prüfung bei dem zuständigen Luftamt wird die Erlaubnis erteilt.

    Die Erlaubnisse für Verkehrsluftfahrzeugführer und Berufsluftfahrzeugführer sowie die Erlaubnisse für Luftsportgeräte (Ultraleichtflugzeuge, Hängegleiter, Gleitsegel und Fallschirmspringer) fallen nicht in die Zuständigkeit der Luftämter. Hier sind folgende Stellen zuständig:

    • das Luftfahrt-Bundesamt für Verkehrs-/Berufsluftfahrzeugführer
    • die Luftsportverbände für die Luftsportgeräte

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Online-Dienst

    Pilotenlizenz Neuausstellung Tausch - Antrag

    ID: L100042_199772.-170734

    Beschreibung

    Sie können die Neuausstellung der Pilotenlizenz online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Oberbayern - Sachgebiet 25 - Luftamt Südbayern (Reg OB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Heßstr. 130

    80797 München

    Postanschrift

    80534 München

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 14:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: luftamt@reg-ob.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/196970971626Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 2176-0

    Fax: +49 89 2176-2979

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Die einzureichenden Unterlagen ergeben sich aus dem Antragsformular.

    Voraussetzungen

    Persönliche Voraussetzungen

    • durch einen Fliegerarzt festgestellte körperliche und geistige Tauglichkeit
    • charakterliche Zuverlässigkeit
    • Mindestalter (abhängig von der jeweiligen Art der Erlaubnis)

    Fachliche Voraussetzungen

    • Ausbildungszeit in Theorie und Praxis mit vorgegebener Mindestanzahl an Flugstunden, Starts und Landungen
    • Erwerb eines Sprechfunkzeugnisses
    • gegebenenfalls Nachweis englischer Sprachkenntnisse nach ICAO Vorgaben

    Die Voraussetzungen im Einzelnen können bei den Flugschulen oder bei den Luftämtern erfragt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Das Formular ist zusammen mit den dort genannten Unterlagen beim Luftamt einzureichen.

    Kosten

    25,00 EUR bis 80,00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr am 05.12.2023

    Hinweise für Niederbayern: Ergänzung: Regierung von Oberbayern

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Oberbayern am 12.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English