Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten
Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle nicht vorliegen, müssen Sie die Löschung der Daten aus der Handwerksrolle beantragen.
Beschreibung
Die Eintragung in die Handwerksrolle wird auf Antrag gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorliegen. Antragsbefugt ist der in die Handwerksrolle eingetragene Gewerbetreibende. Wird der Gewerbebetrieb nicht handwerksmäßig betrieben, so kann auch die Industrie- und Handelskammer die Löschung der Eintragung beantragen. Ebenfalls kann die Löschung der Eintragung auch von Amts wegen vorgenommen werden.
Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle. Eine Löschung hat zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht bzw. nicht mehr vorliegen. Wird die Eintragung in die Handwerksrolle gelöscht, so ist die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückzugeben.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Online-Dienst
Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten
Beschreibung
Online erledigen
- Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der DatenWenn die Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle nicht vorliegen, müssen Sie die Löschung der Daten aus der Handwerksrolle beantragen.
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Ansprechpartner
Handwerkskammer für Schwaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86216 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@hwk-schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0000948543111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3259-0
Fax: +49 821 3259-1271
Internet
Voraussetzungen
Für einen Gewerbebetrieb der in der Handwerksrolle eingetragen ist, sind die Voraussetzungen für eine Eintragung nicht oder nicht mehr erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die Löschung formlos bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Sie müssen anschließoend die Handwerkskarte zurück geben.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 26.09.2024