Eintragung in einem Handwerksregister Löschung

    Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten

    Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle nicht vorliegen, müssen Sie die Löschung der Daten aus der Handwerksrolle beantragen.

    Beschreibung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle wird auf Antrag gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorliegen. Antragsbefugt ist der in die Handwerksrolle eingetragene Gewerbetreibende. Wird der Gewerbebetrieb nicht handwerksmäßig betrieben, so kann auch die Industrie- und Handelskammer die Löschung der Eintragung beantragen. Ebenfalls kann die Löschung der Eintragung auch von Amts wegen vorgenommen werden.

    Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle. Eine Löschung hat zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht bzw. nicht mehr vorliegen. Wird die Eintragung in die Handwerksrolle gelöscht, so ist die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückzugeben.

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Online-Dienst

    Antrag auf Löschung der Daten aus der Handwerksrolle

    ID: L100042_115973.-126984

    Beschreibung

    Sie können den Antrag auf Löschung der Daten aus der Handwerksrolle bzw. dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe, soweit die Eintragungsvoraussetzung hierfür weggefallen sind, online beantragen. Zum Aufruf dieses Onlineverfahrens benötigen Sie einen authentifizierten Zugang (PIN-Freischaltung) zum Kundenportal der Handwerkskammer für Unterfranken.

    Online erledigen

    • Antrag auf Löschung der Daten aus der Handwerksrolle

      Sie können den Antrag auf Löschung der Daten aus der Handwerksrolle bzw. dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe, soweit die Eintragungsvoraussetzung hierfür weggefallen sind, online beantragen. Zum Aufruf dieses Onlineverfahrens benötigen Sie einen authentifizierten Zugang (PIN-Freischaltung) zum Kundenportal der Handwerkskammer für Unterfranken.

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    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennweger Ring 3

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    Postfachadresse

    Postfach 5804

    97008 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

    Fax: +49 931 30908-53

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Für einen Gewerbebetrieb der in der Handwerksrolle eingetragen ist, sind die  Voraussetzungen für eine Eintragung nicht oder nicht mehr erfüllt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Kammer (Mitteilung / Löschungsentscheidung) ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

    Verfahrensablauf

    Sie können die Löschung formlos bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Sie müssen anschließoend die Handwerkskarte zurück geben.

    Fristen

    Löschung hat zu erfolgen, wenn Voraussetzungen für die Eintragung nicht oder nicht mehr vorliegen.

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken

    Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 20.02.2024

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English