Handwerksrolle; Beantragung der Löschung der Daten
Wenn die Voraussetzungen für die Eintragung in der Handwerksrolle nicht vorliegen, müssen Sie die Löschung der Daten aus der Handwerksrolle beantragen.
Beschreibung
Die Eintragung in die Handwerksrolle wird auf Antrag gelöscht, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht vorliegen. Antragsbefugt ist der in die Handwerksrolle eingetragene Gewerbetreibende. Wird der Gewerbebetrieb nicht handwerksmäßig betrieben, so kann auch die Industrie- und Handelskammer die Löschung der Eintragung beantragen. Ebenfalls kann die Löschung der Eintragung auch von Amts wegen vorgenommen werden.
Auf entsprechende Antragstellung erfolgt die Prüfung der Voraussetzungen und dann die Löschung aus der Handwerksrolle. Eine Löschung hat zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Eintragung nicht bzw. nicht mehr vorliegen. Wird die Eintragung in die Handwerksrolle gelöscht, so ist die Handwerkskarte an die Handwerkskammer zurückzugeben.
Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Mittelfranken
Online-Dienst
Antrag auf Löschung aus der Handwerksrolle
Beschreibung
Sie lösen Ihren Betrieb auf oder üben kein Handwerk mehr aus? Beantragen Sie die Löschung Ihres Eintrags auf der Handwerksrolle.
Achtung: Bitte beachten Sie, dass im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert und mit dem entsprechenden Betrieb per PIN verbunden sein müssen, um Zugang zu dieser Online-Leistung zu haben. Mehr dazu unter: Im Kundenportal registrieren: So geht's
Online erledigen
- Antrag auf Löschung aus der Handwerksrolle
Sie lösen Ihren Betrieb auf oder üben kein Handwerk mehr aus? Beantragen Sie die Löschung Ihres Eintrags auf der Handwerksrolle.
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für Mittelfranken
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Sulzbacher Straße 11-15
90489 Nürnberg
Kontakt
E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 911 5309-0
Fax: +49 911 5309-288
Internet
Voraussetzungen
Für einen Gewerbebetrieb der in der Handwerksrolle eingetragen ist, sind die Voraussetzungen für eine Eintragung nicht oder nicht mehr erfüllt.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie können die Löschung formlos bei der zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Sie müssen anschließoend die Handwerkskarte zurück geben.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024
Hinweise für Mittelfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Mittelfranken
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Mittelfranken am 06.10.2024