Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft
Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.
Beschreibung
Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.
Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Online-Dienst
Einzelauskunft aus der Handwerksrolle nach § 6 Handwerksordnung (HwO)
Beschreibung
Bei vorliegen eines berechtigten Interesses kann eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer online beantragt werden.
Online erledigen
- Einzelauskunft aus der Handwerksrolle nach § 6 Handwerksordnung (HwO)
Bei vorliegen eines berechtigten Interesses kann eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer online beantragt werden.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5804
97008 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hwk-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 30908-0
Fax: +49 931 30908-53
Internet
Voraussetzungen
Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen hierin Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen.
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 05.01.2024
Stichwörter
Unternehmensregister