Daten der Handwerksregister Übermittlung als EinzelauskunftOnline erledigen

    Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe; Beantragung einer Auskunft

    Sie können eine Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes beantragen.

    Beschreibung

    Bei der zuständigen Handwerkskammer kann auf Antrag Auskunft aus dem Verzeichnis über den Inhaber eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes gewährt werden.

    Hierzu muss hinsichtlich des Betriebs, zu dem eine Auskunft erwünscht wird, ein Antrag bei der hierfür zuständigen Handwerkskammer gestellt werden sowie ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden.

    Online-Dienst

    Einzelauskunft aus der Handwerksrolle nach § 6 Handwerksordnung (HwO)

    ID: L100042_115891.-126887

    Beschreibung

    Bei vorliegen eines berechtigten Interesses kann eine Einzelauskunft aus der Handwerksrolle, dem Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke oder handwerksähnlichen Gewerbe bei der Handwerkskammer online beantragt werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Unterfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Rennweger Ring 3

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach 5804

    97008 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-ufr.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

    Fax: +49 931 30908-53

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

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    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Es muss ein berechtigtes Interesse glaubhaft gemacht werden. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gemäß § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen den Antrag bei der für den Betrieb zuständigen Handwerkskammer stellen hierin Ihr berechtigtes Interesse glaubhaft machen. 

    Fristen

    keine

    Kosten

    Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Stichwörter

    Unternehmensregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English