Grund- und Mittelschulen; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel

    Grundschulen und Mittelschulen werden durch Rechtsverordnung der Regierung errichtet und aufgelöst. Hier sind auch die Schulsprengel festgelegt.

    Beschreibung

    Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der staatlichen Mittel- und Grundschulen. Die zuständige Regierung bestimmt für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.

    Zur Bildung eines Mittelschulverbundes wird für mehrere Schulen ein gemeinsamer Sprengel bestimmt. Vor Änderung der Schulorganisation werden die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräte und kirchlichen Oberbehörden gehört.

    Online-Dienst

    Grund- und Mittelschulen - Abruf von Informationen über Schulstandorte und Schulsprengel

    ID: L100042_93648

    Beschreibung

    Die Schulstandorte und Schulsprengel aller bayerischen Grund- und Mittelschulen können über den "BayernAtlas" abgerufen werden. Die Standorte der Schulen und Grenzen der Schulbezirke werden in der Karte angezeigt. Bei Klicke auf einen Standort oder ein Gebiet sind weiterführende Informationen zugänglich.

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    Ansprechpartner

    Regierung von Mittelfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation, Schulrecht (Reg MFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 27

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 6 06

    91511 Ansbach

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@reg-mfr.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/399524292674Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Fax: +49 981 53-1456

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    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 11.03.2024

    Sprachversion

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