Grund- und Mittelschulen; Errichtung, Auflösung und Festlegung der Schulsprengel
Beschreibung
Die Regierungen sind als Schulaufsichtsbehörden zuständig für die Errichtung und Auflösung der staatlichen Mittel- und Grundschulen. Die zuständige Regierung bestimmt für jede Schule in der Rechtsverordnung ein räumlich abgegrenztes Gebiet als Schulsprengel.
Zur Bildung eines Mittelschulverbundes wird für mehrere Schulen ein gemeinsamer Sprengel bestimmt. Vor Änderung der Schulorganisation werden die beteiligten kommunalen Gebietskörperschaften, Elternbeiräte und kirchlichen Oberbehörden gehört.
Online-Dienst
Grund- und Mittelschulen - Abruf von Informationen über Schulstandorte und Schulsprengel
Beschreibung
Die Schulstandorte und Schulsprengel aller bayerischen Grund- und Mittelschulen können über den "BayernAtlas" abgerufen werden. Die Standorte der Schulen und Grenzen der Schulbezirke werden in der Karte angezeigt. Bei Klicke auf einen Standort oder ein Gebiet sind weiterführende Informationen zugänglich.
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- Grund- und Mittelschulen - Abruf von Informationen über Schulstandorte und Schulsprengel
Die Schulstandorte und Schulsprengel aller bayerischen Grund- und Mittelschulen können über den "BayernAtlas" abgerufen werden. Die Standorte der Schulen und Grenzen der Schulbezirke werden in der Karte angezeigt. Bei Klicke auf einen Standort oder ein Gebiet sind weiterführende Informationen zugänglich.
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Ansprechpartner
Regierung von Oberfranken - Sachgebiet 44 - Schulorganisation / Schulrecht (Reg OFr)
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Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 110165
95420 Bayreuth
Kontakt
E-Mail: poststelle@reg-ofr.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/6165183776322Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 921 604-0
Fax: +49 921 604-41258
Internet
Rechtsgrundlage(n)
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Unterricht und Kultus am 02.08.2024