Ehefähigkeitszeugnis AusstellungOnline erledigen

    Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses

    Sie können für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses beantragen.

    Beschreibung

    Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Online-Dienst

    Antrag auf Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses (Stadt Aschaffenburg)

    ID: L100042_127614.-127950

    Beschreibung

    Beantragen Sie Ihr Ehefähigkeitszeugnis online und übermitteln Sie auf diesem Wege auch die notwendigen Dokumente!

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Stadt Aschaffenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Dalbergstr. 15

    63739 Aschaffenburg

    Postfachadresse

    Postfach 100163

    63701 Aschaffenburg

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@aschaffenburg.de

    De-Mail: stadt-aschaffenburg@aschaffenburg.de-mail.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=74109309388Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/74109309388Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 6021 330-0

    Fax: +49 6021 330-720

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    Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin

    Adresse

    Hausanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Postanschrift

    Schönstedtstr. 5

    13357 Berlin

    Kontakt

    E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal

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    Voraussetzungen

    Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:

    • Sie müssen beide volljährig sein.
    • Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
    • Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.

    Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Die Ausstellung des Ehefähigkeitszeugnisses kostet mindestens 55,00 €. Je nach Einzelfall können sich die Gebühren erhöhen. Ihr Standesamt berät Sie gerne.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.03.2024

    Hinweise für Aschaffenburg: Ergänzung: Stadt Aschaffenburg

    Fachlich freigegeben durch Stadt Aschaffenburg am 20.02.2024

    Stichwörter

    Ausland heiraten, certificat de capacité de mariage, certificat de capacité matrimoniale, certificate of no impediment, certificate of no impediment to marriage, Heiraten im Ausland, Marriage Certificate, marriage license

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English