Eheschließung im Ausland; Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beschreibung
Ein Ehefähigkeitszeugnis ist eine Bescheinigung des zuständigen deutschen Standesamts zur Eheschließung im Ausland, in dem beide Verlobte genannt sind. Es bescheinigt die Tatsache, dass nach deutschem Recht der beabsichtigten Eheschließung keine bekannten Ehehindernisse entgegenstehen.
Hinweise für Sonstiges (091840114000): Ergänzung: Gemeinde Brunnthal
Online-Dienst
Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Beschreibung
Sie können die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland online beantragen.
Online erledigen
- Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses
Sie können die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für eine Eheschließung oder die Begründung einer Lebenspartnerschaft im Ausland online beantragen.
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Ansprechpartner
Landesamt für Bürger- und Ordnungsangelegenheiten - Standesamt I in Berlin
Adresse
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Schönstedtstr. 5
13357 Berlin
Kontakt
E-Mail: Info.Stand1@labo.berlin.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0340368255404Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 30 90269-5245
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Gemeinde Brunnthal
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85647 Brunnthal
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 15:30 Uhr - 18:00 Uhr
Di 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
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E-Mail: poststelle@brunnthal.bayern.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/12442024522Weiterführende Informationen im BayernPortal
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Fax: +49 8102 890-99
Internet
Voraussetzungen
Um ein Ehefähigkeitszeugnis beantragen zu können muss mindestens ein Verlobter die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen. Weiterhin sind die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Anmeldung zur Eheschließung zu beachten:
- Sie müssen beide volljährig sein.
- Sie dürfen nicht in gerader Linie miteinander verwandt sein, oder Voll- bzw. Halbgeschwister.
- Wenn Sie schon verheiratet oder in einer eingetragenen Ehepartnerschaft waren, muss die vorherige Ehe oder Lebenspartnerschaft aufgelöst sein.
Bitte informieren Sie sich auf jeden Fall im Vorfeld beim zuständigen Standesamt bezüglich der benötigten Unterlagen. Dieses berät Sie gerne.
Rechtsgrundlage(n)
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 07.03.2024
Hinweise für Sonstiges (091840114000): Ergänzung: Gemeinde Brunnthal
Fachlich freigegeben durch Gemeinde Brunnthal am 03.03.2024
Stichwörter
Ausland heiraten, certificat de capacité de mariage, certificat de capacité matrimoniale, certificate of no impediment, certificate of no impediment to marriage, Heiraten im Ausland, Marriage Certificate, marriage license