Handwerkskarte; Erhalt
Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus.
Beschreibung
Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).
In die Handwerkskarte sind getragen:
- der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
- der Betriebssitz,
- das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
- bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
- der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.
Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Online-Dienst
Zweitschrift der Handwerkskarte beantragen
Beschreibung
Online erledigen
- Zweitschrift der Handwerkskarte beantragenÜber dieses Verfahren können Sie sich einen neue Handwerkskarte (z.B. bei Verlust) beantragen und zusenden lassen. Sie benötigen ein Benutzerkonto mit PIN-Verknüpfung für das Kundenportal der Handwerkskammer.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für Unterfranken
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 5804
97008 Würzburg
Öffnungszeiten
Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr
Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung
Kontakt
E-Mail: info@hwk-ufr.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 931 30908-0
Fax: +49 931 30908-53
Internet
Voraussetzungen
Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.
Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Verfahrensablauf
Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Fristen
keine
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024
Hinweise für Unterfranken: Ergänzung: Handwerkskammer für Unterfranken
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Unterfranken am 05.01.2024