Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle (Handwerkskarte) AusstellungOnline erledigen

    Handwerkskarte; Erhalt

    Die Handwerkskammer stellt bei Eintragung in die Handwerksrolle eine Bescheinigung in Form der Handwerkskarte aus. 

      Beschreibung

      Über die Eintragung in die Handwerksrolle hat die Handwerkskammer eine Bescheinigung auszustellen (Handwerkskarte).

      In die Handwerkskarte sind getragen:

      • der Name und die Anschrift des Inhabers/der Inhaberin eines Betriebs eines zulassungspflichtigen Handwerks,
      • der Betriebssitz,
      • das zu betreibende zulassungspflichtige Handwerk und
      • bei Ausübung mehrerer zulassungspflichtiger Handwerke diese Handwerke sowie
      • der Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle.

      Mit der Handwerkskarte können Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren.

      Online-Dienst

      Zweitschrift der Handwerkskarte beantragen

      ID: L100042_115943.-126954

      Beschreibung

      Über dieses Verfahren können Sie sich einen neue Handwerkskarte (z.B. bei Verlust) beantragen und zusenden lassen. Sie benötigen ein Benutzerkonto mit PIN-Verknüpfung für das Kundenportal der Handwerkskammer.

      Online erledigen

      • Zweitschrift der Handwerkskarte beantragen
        Über dieses Verfahren können Sie sich einen neue Handwerkskarte (z.B. bei Verlust) beantragen und zusenden lassen. Sie benötigen ein Benutzerkonto mit PIN-Verknüpfung für das Kundenportal der Handwerkskammer.

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      Sprache

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

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      Sprachbezeichnung nativ: English

      Ansprechpartner

      Handwerkskammer für Unterfranken

      Adresse

      Hausanschrift

      Rennweger Ring 3

      97070 Würzburg

      Postfachadresse

      Postfach 5804

      97008 Würzburg

      Öffnungszeiten

      Mo 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

      Di 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

      Mi 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

      Do 7:30 Uhr - 16:30 Uhr

      Fr 7:30 Uhr - 12:00 Uhr


      und nach Vereinbarung

      Kontakt

      E-Mail: info@hwk-ufr.de

      Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9984170766110Weiterführende Informationen im BayernPortal

      Telefon Festnetz: +49 931 30908-0

      Fax: +49 931 30908-53

      Internet

      Sprachversion

      Deutsch

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      Voraussetzungen

      Die Ausstellung der Handwerkskarte setzt die Eintragung in die Handwerksrolle voraus. Das bedeutet, dass Sie - oder eine von Ihnen beschäftigte Betriebsleiteleitung - über die persönlichen Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle verfügen.

      Die Eintragung erfolgt auf Antrag des Betriebsinhabers/der Betriebsinhaberin bei der zuständigen Handwerkskammer. Weiterführende Informationen zur Beantragung der Eintragung in die Handwerksrolle finden Sie unter "Verwandte Themen".

      Rechtsgrundlage(n)

      Rechtsbehelf

      Gegen die Entscheidung der Kammer ist der Verwaltungsrechtsweg gem. § 40 Abs. 1 S. 1 Verwaltungsgerichtsordnung eröffnet.

      Verfahrensablauf

      Sie erhalten als Nachweis Ihrer erfolgreichen Eintragung in die Handwerksrolle die Handwerkskarte. Sie müssen die Handwerkskarte nicht beantragen.

      Fristen

      keine

      Kosten

      Die Kosten richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

      Gültigkeitsgebiet

      Bayern

      Fachliche Freigabe

      Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

      Sprachversion

      Deutsch

      Sprache: de

      Englisch

      Sprache: en

      Sprachbezeichnung nativ: English