Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer
Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
Beschreibung
Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.
Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dieses der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
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Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer
Beschreibung
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- Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der HandwerkskammerSie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Handwerkskammer für Schwaben
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
86216 Augsburg
Öffnungszeiten
Mo 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Di 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Mi 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Do 8:00 Uhr - 17:00 Uhr
Fr 8:00 Uhr - 13:30 Uhr
Kontakt
E-Mail: info@hwk-schwaben.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/0000948543111Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 821 3259-0
Fax: +49 821 3259-1271
Internet
erforderliche Unterlagen
- Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegenn,
z.B. Betriebsleitererklärung
Voraussetzungen
Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024
Hinweise für Schwaben: Ergänzung: Handwerkskammer für Schwaben
Fachlich freigegeben durch Handwerkskammer für Schwaben am 27.09.2024