Anzeige der Bestellung der Betriebsleitung bei der Handwerkskammer EntgegennahmeOnline erledigen

    Betriebsleitung; Anzeige der Bestellung oder Abberufung bei der Handwerkskammer

    Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung Ihres zulassungspflichtigen Handwerksbetriebs der zuständigen Handwerkskammer anzeigen.

    Beschreibung

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk als Betriebsinhaber ausüben wollen, ohne selbst die Voraussetzungen für eine Handwerksrolleneintragung zu erfüllen, müssen Sie eine  Betriebsleitung bestellen, die diese Voraussetzungen erfüllt.

    Die Bestellung der Betriebsleitung muss bei der Handwerkskammer angemeldet werden, damit diese die tatsächliche Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen prüfen kann. Scheidet ein Betriebsleiter aus oder ändert sich der Umfang seiner Tätigkeit muss dieses der jeweils zuständigen Handwerkskammer mitgeteilt werden.

    Online-Dienste

    Änderung des Betriebsleiters melden

    ID: L100042_141106.-139367

    Beschreibung

    Ihr Betrieb bekommt einen neuen Betriebsleiter oder eine Betriebsleiterin? Teilen Sie der Handwerkskammer für Mittelfranken die Änderung online mit.

    Achtung: Bitte beachten Sie, dass im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert und mit dem entsprechenden Betrieb per PIN verbunden sein müssen, um Zugang zu diesem Online-Verfahren zu haben. Mehr dazu unter:  Im Kundenportal registrieren: So geht's

    Online erledigen

    • Änderung des Betriebsleiters melden

      Ihr Betrieb bekommt einen neuen Betriebsleiter oder eine Betriebsleiterin? Teilen Sie der Handwerkskammer für Mittelfranken die Änderung online mit.

      Achtung: Bitte beachten Sie, dass im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert und mit dem entsprechenden Betrieb per PIN verbunden sein müssen, um Zugang zu diesem Online-Verfahren zu haben. Mehr dazu unter:  Im Kundenportal registrieren: So geht's

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Betriebsleiter meldet sein Ausscheiden aus dem Betrieb

    ID: L100042_141107.-139367

    Beschreibung

    Betriebsleiter können der Handwerkskammer für Mittelfranken ihr Ausscheiden aus dem Betrieb mittels dieses Online-Formulars mitteilen.

    Achtung: Bitte beachten Sie, dass im Kundenportal der Handwerkskammer für Mittelfranken registriert und mit dem entsprechenden Betrieb per PIN verbunden sein müssen, um Zugang zu diesem Online-Verfahren zu haben. Mehr dazu unter:  Im Kundenportal registrieren: So geht's

    Online erledigen

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer für Mittelfranken

    Adresse

    Hausanschrift

    Sulzbacher Straße 11-15

    90489 Nürnberg

    Postanschrift

    Sulzbacher Straße 11-15

    90489 Nürnberg

    Kontakt

    E-Mail: info@hwk-mittelfranken.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9933837435110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 911 5309-0

    Fax: +49 911 5309-288

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Unterlagen, die belegen, dass die Voraussetzungen für die Eintragung in die Handwerksrolle vorliegenn,

      z.B. Betriebsleitererklärung

    Voraussetzungen

    Es müssen entsprechende Qualifikationsnachweise vorhanden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Bestellung oder Abberufung der Betriebsleitung der zuständigen Handwerkskammer mitteilen.

    Fristen

    Zum Zeitpunkt der Eintragung in die Handwerksrolle muss die Betriebsleiterbestellung vorliegen. Bei Ausscheiden des Betriebsleiters kann die Handwerkskammer eine angemessene Frist zur Benennung eines neues Betriebsleiters bestimmen.

    Kosten

    Die Gebühren richten sich nach der Gebührenordnung der zuständigen Handwerkskammer.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie am 17.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English