Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Veterinärbescheinigung für Tiere; Beantragung

    Wenn Sie lebende Tiere im innergemeinschaftlichen Handel in einen anderen EU-Mitgliedstaat verbringen, benötigen Sie für diese eine Veterinärbescheinigung.

    Beschreibung

    Lebende Tiere und Erzeugnisse tierischen Ursprungs, die innerhalb der EU oder aus einem Drittland in die EU verbracht werden sollen, müssen speziellen Tiergesundheitsanforderungen genügen. Damit wird die Einschleppung von Tierseuchen in die EU oder die Verbreitung von Tierseuchen aus einem EU-Land in ein anderes EU-Land verhindert.

    Unternehmer müssen sicherstellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Veterinärbescheinigung (TRACES Zeugnis) beigefügt ist.

    Unternehmer müssen sicherzustellen, dass Tieren, die in einen anderen Mitgliedstaat verbracht werden sollen, eine Gesundheitszeugnis (auch Veterinärbescheinigung oder TRACES Zeugnis genannt) beigefügt ist.

    Die Veterinärbescheinigung wird 

    • für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Eingang) sowie
    • für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)

    benötigt.

    Sie gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

    Die Veterinärbescheinigung muss von einem amtlichen Tierarzt geprüft, gesiegelt und unterzeichnet sein. Vor Unterzeichnung muss der amtliche Tierarzt, anhand der Dokumentenkontrollen, Identitätskontrollen und physischen Kontrollen überprüfen, dass die unter die Bescheinigung fallenden gehaltenen Landtiere die geforderten tiergesundheitlichen Anforderungen erfüllen. Wenn die entsprechenden Voraussetzungen erfüllt werden, kann die Veterinärbescheinigung in TRACES NT erstellt und dem Unternehmer ausgehändigt werden.

    Online-Dienst

    TRACES NT

    ID: L100042_105924

    Beschreibung

    Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.

    Online erledigen

    • TRACES NT

      Die EU-Datenbank TRACES-NT dient unter anderem zur Dokumentation des Eingangs von Tieren und Produkten tierischer und nicht-tierischer Herkunft aus Drittländern. Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Miesbach (LRA MB)

    Adresse

    Hausanschrift

    Rosenheimer Str. 1 - 3

    83714 Miesbach

    Postfachadresse

    Postfach 303

    83711 Miesbach

    Öffnungszeiten

    Mo 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Di 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Mi 7:30 Uhr - 12:30 Uhr

    Do 7:30 Uhr - 12:30 Uhr und 13:30 Uhr - 18:00 Uhr

    Fr 7:30 Uhr - 12:30 Uhr


    Öffnungszeiten und Corona-Schutzvorkehrungen am Landratsamt Miesbach

    Um Mitarbeiter und Kunden vor einer möglichen Virus-Übertragung zu schützen, hat das Landratsamt Schutzvorkehrungen getroffen. Persönliche Termine sind wieder in allen Bereichen möglich, jedoch nur nach vorheriger Terminvereinbarung. Die zuständigen Mitarbeiter holen die Kunden an der Eingangstür des jeweiligen Hauses ab. Kunden können auch am Haupteingang (Haus A gegenüber des Zulassungsstellen-Parkplatzes an der Rosenheimer Straße) klingeln und werden dann über den Bürgerservice zum zuständigen Mitarbeiter gelotst. Die Eingangstüren bleiben zur Kontrolle der Besucherströme noch verschlossen. In den öffentlichen Bereichen des Landratsamtes (Gänge, Treppen etc.) muss Mund-Nasen-Schutz getragen werden, wenn der Mindestabstand von 1,5 m nicht eingehalten werden kann. Auch beim persönlichen Gespräch muss der Mindestabstand beachtet werden, sonst muss auch hier der Mund-Nasen-Schutz getragen werden.

    Der Bürgerservice ist telefonisch durchgehend erreichbar

    Montag bis Mittwoch 07:30 Uhr bis 17:00 Uhr
    Donnerstag 07:30 Uhr bis 18:00 Uhr
    Freitag 07:30 Uhr bis 12:30 Uhr

    Zulassungsstelle und Führerscheinstelle: Die Kfz-Zulassungsstelle ist ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung wieder zu den regulären Öffnungszeiten geöffnet. Termine sind ausschließlich nach vorheriger Terminvereinbarung möglich über 08025 704 2320, zulassung@lra-mb.bayern.de oder online.

    Die Fahrerlaubnisbehörde ist ebenfalls zu den bekannten Öffnungszeiten geöffnet. Eine Vorsprache kann nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung oder telefonisch unter 08025 704 2330 erfolgen.

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lra-mb.bayern.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=75331406415Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/75331406415Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 8025 704-0

    Fax: +49 8025 704-77040

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gegebenenfalls aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen

    Voraussetzungen

    Die Voraussetzungen zur Ausstellung einer Veterinärbescheinigung sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann sie eine Veterinärbescheinigung ausstellen.

    Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres notwendig. 

    Sie müssen der zuständigen Stelle die Ankunft einer Tiersendung rechtzeitig vor Ankunft ankündigen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Für den Eingang:

    • Der Antrag auf die Ausstellung einer Veterinärbescheinigung wird elektronisch im Datenbanksystem „TRACES NT“ gestellt.
    • Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt. Hierfür muss sich der Unternehmer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet.
    • Die Tiere werden über eine für den Eingang von Tieren zugelassene Grenzkontrolle nach Deutschland eingeführt.
    • Alle erforderlichen tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen müssen vorlegt werden.

    Für die Ausfuhr:

    • Der Unternehmer ist verpflichtet, die Gesetze, Verordnungen, Normen und Verfahrens- und Einfuhrvorschriften, die im Bestimmungsland gelten, zu erfüllen.
    • Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, die entsprechenden aktuellen Anforderungen des Drittlandes wenn nötig zu beschaffen und dem Zertifizierungsbefugten zur Prüfung vorzulegen.
    • Bei der Ausfuhr von Tieren ist die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt erforderlich. Hierbei ist die Einhaltung der jeweils für das Drittland erforderlichen Anforderungen zu bescheinigen. 
    • Bestimmte Drittländer erlauben Exporte in ihr Hoheitsgebiet ausschließlich aus Betrieben, die durch eine vorherige Registrierung oder Zulassung dort bereits bekannt sind und in entsprechende Listen von registrierten oder zugelassenen Betrieben aufgenommen wurden. 
    • Amtlichen Listungsverfahren unterliegen Betriebe, die sich bei den Behörden des Drittlandes registrieren und/oder amtlicherseits listen lassen müssen. Dazu sind in der Regel amtlich bestätigte Exportanträge zu stellen, in denen in vielen Fällen auch die Einhaltung der vom Drittland vorgegebenen Anforderungen bescheinigt werden muss. 
    • Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch die Behörden des Drittlandes und ggf. erfolgreich stattgefundener Vorort-Kontrolle werden die Betriebe durch das jeweilige Drittland für den Export zugelassen und gelistet und können dann exportieren.

    Fristen

    Die zeitlichen Vorgaben, in welchem Zeitraum vor der geplanten Verbringung bestimmte Kontrollen durch amtliche Tierärzte durchgeführt werden müssen unterscheiden sich wiederum je nach Tierart.

    Für die Einhaltung der in Deutschland oder dem Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen gelten. Setzen Sie sich möglichst frühzeitig mit dem zuständigen Veterinäramt in Verbindung.

    Bearbeitungsdauer

    innerhalb von 48 Stunden

    Kosten

    Die Gebühren sind unter anderem von der Tierart und der Anzahl der Tiere abhängig. Erkundigen Sie sich gegebenenfalls bei der zuständigen Behörde.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 18.04.2024

    Stichwörter

    amtstierärztliche Gesundheitszeugnis, Tiergesundheitsbescheinigung, Tiergesundheitszeugnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English