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    Datenschutz; Meldung einer Datenschutzverletzung

    Die Bayerischen Datenschutzaufsichtsbehörden überwachen die Einhaltung des Datenschutzrechts in Bayern.

    Beschreibung

    Die Datenschutz-Grundverordnung, das Bayerische Datenschutzgesetz und das Bundesdatenschutzgesetz sowie eine Vielzahl von spezialgesetzlichen Regelungen wollen die Bürger davor schützen, dass sie durch die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten in ihrem Persönlichkeitsrecht beeinträchtigt werden.

    Was sind personenbezogene Daten?

    Personenbezogene Daten sind alle Informationen, die sich auf eine natürliche Person beziehen. Dazu gehören beispielsweise Name, Kontaktdaten, Geburtstag und -ort, Schulbildung, Beruf, Hobby, Konsumverhalten, Äußerungen, Beurteilungen, Bilder einer Person, Einkommen, Kreditwürdigkeit, Vermögensverhältnisse einer Person.

    Besonders geschützt sind die sog. besonderen Kategorien personenbezogener Daten. Darunter fallen Angaben über die rassische und ethnische Herkunft, politische Meinung, religiöse oder weltanschauliche Überzeugung, die Gewerkschaftszugehörigkeit, genetische und biometrische Daten zur eindeutigen Identifizierung einer Person, Gesundheitsdaten oder Daten zum Sexualleben oder der sexuellen Orientierung einer natürlichen Person.

    Wann sind Ihre Daten geschützt?

    Ihre Daten werden stets geschützt, wenn sie automatisiert oder nicht automatisiert in einem Dateisystem (also z.B. auch in Karteien oder Ordnern) verarbeitet werden. Nur bei öffentlichen Stellen werden auch unsystematisch verarbeitete Daten geschützt.

    Nicht vom Anwendungsbereich der Datenschutz-Grundverordnung, des Bayerischen Datenschutzgesetzes und des Bundesdatenschutzgesetzes erfasst sind Daten, die ausschließlich im Rahmen von persönlichen oder familiären Tätigkeiten verarbeitet werden. Allerdings ist der persönliche oder familiäre Kreis überschritten, wenn beispielsweise persönliche Daten im Internet veröffentlicht werden.

    Wann ist die Verarbeitung Ihrer Daten erlaubt?

    Eine Erlaubnis kann sich aus einer Rechtsvorschrift oder Ihrer Einwilligung ergeben.

    So erlaubt die Datenschutz-Grundverordnung eine Verarbeitung Ihrer Daten insbesondere im Rahmen von Vertragsverhältnissen, z. B. Arbeits-, Versicherungs- oder Kaufverträgen, soweit die Datenverarbeitung hierfür erforderlich ist. Dies gilt auch für vertragsähnliche Verhältnisse wie Bewerbungsverfahren oder Vereinsmitgliedschaften. Eine Verarbeitung Ihrer Daten ist auch zulässig, wenn dies zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen erforderlich ist (etwa für steuerliche Zwecke).

    Sofern Ihre entgegenstehenden Interessen nicht überwiegen, ist eine Verarbeitung Ihrer Daten, wenn diese nicht durch eine Behörde vorgenommen wird, auch dann zulässig, wenn ein berechtigtes Interesse des Verantwortlichen oder eines Dritten besteht.

    Wird die Verarbeitung Ihrer Daten auf Ihre Einwilligung gestützt, so muss der Verantwortliche nachweisen können, dass Sie in die Verarbeitung eingewilligt haben. Zuvor müssen Sie in klarer und einfacher Sprache auf den Zweck und die Art der Verarbeitung Ihrer Daten hingewiesen werden, weitere formelle Anforderungen ergeben sich aus der Datenschutz-Grundverordnung.

    Welche Rechte haben Sie gegenüber dem Verantwortlichen?

    Die Stelle, die Ihre Daten verarbeitet, wird in der Datenschutz-Grundverordnung als Verantwortlicher bezeichnet. Sie haben gegenüber diesem Verantwortlichen folgende Rechte:

    • Sie müssen bei der Erhebung Ihrer Daten umfassend informiert werden, insbesondere über den Zweck und die Art der beabsichtigten Verarbeitung.
    • Sie haben Anspruch auf Auskunft über ihre Daten sowie die Art und die Umstände der vorgenommenen Verarbeitung.
    • Sie haben Anspruch auf Berichtigung, wenn Ihre Daten unrichtig oder unvollständig gespeichert sind.
    • Sie haben beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Löschung Ihrer Daten, insbesondere wenn die Speicherung unzulässig ist.
    • Sie haben beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen Anspruch auf Einschränkung der Verarbeitung Ihrer Daten.
    • Sie haben beim Vorliegen bestimmter Voraussetzungen ein Widerspruchsrecht gegen die weitere Verarbeitung Ihrer Daten.
    An wen können Sie sich bei Datenschutzverstößen wenden?
    • An die Leitung des Verantwortlichen, z. B. eines Wirtschaftsunternehmens, einer Arztpraxis oder eines Vereins. Sie ist für die Beachtung des Datenschutzrechts verantwortlich.
    • An den betrieblichen Datenschutzbeauftragten, der als das innerbetriebliche Kontrollorgan auch Beschwerden überprüft.
    • An den Betriebsrat, der für Fragen des Beschäftigtendatenschutzes zuständig ist.
    • An die Datenschutzaufsichtsbehörde, die Beschwerden nachgeht und verantwortliche Stellen kontrolliert.
    Die Datenschutzaufsichtsbehörde

    Die Bürger können sich kostenfrei und auf Wunsch vertraulich bei Datenschutzfragen oder -problemen an die zuständigen Aufsichtsbehörden wenden, wenn sie sich über Datenschutzverletzungen beschweren wollen. Die zuständige Datenschutzaufsichtsbehörde prüft die Einhaltung der Datenschutzbestimmungen.

    Das Bayerische Landesamt für Datenschutzaufsicht ist die bayernweit zuständige Aufsichtsbehörde für den nicht öffentlichen Bereich, also die Privatwirtschaft, freiberuflich Tätige, Verbände und Vereine.

     

    Online-Dienste

    Datenschutzbeschwerde online für den nicht-öffentlichen Bereich

    ID: L100042_2956

    Beschreibung

    Mit dem Online-Beschwerde-Formular können Sie Datenschutzverstöße bayerischer verantwortlicher Stellen einfach und sicher beim Bayerischen Landesamt für Datenschutzaufsicht melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Datenschutzbeschwerde online für den öffentlichen Bereich in Bayern

    ID: L100042_29056

    Beschreibung

    Mit dem Online-Beschwerde-Formular können Sie Datenschutzverstöße bayerischer verantwortlicher Stellen einfach und sicher melden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Bayerischer Landesbeauftragter für den Datenschutz (LfD)

    Adresse

    Hausanschrift

    Wagmüllerstr. 18

    80538 München

    Postfachadresse

    Postfach 221219

    80502 München

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@datenschutz-bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/2333247186Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 89 212672-0

    Fax: +49 89 212672-50

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Bayerisches Landesamt für Datenschutzaufsicht (LDA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Promenade 18

    91522 Ansbach

    Postfachadresse

    Postfach 1349

    91504 Ansbach

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr und 13:00 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 13:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@lda.bayern.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/9715726334110Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 981 180093-0

    Fax: +49 981 180093-800

    Internet

    Sprachversion

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Für die datenschutzrechtliche Überwachung von Behörden und öffentlichen Einrichtungen ist der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz auf Landesebene bzw. der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit auf Bundesebene zuständig.

    Darüber hinaus gibt es Bereiche, die nicht der staatlichen Datenschutzaufsicht unterliegen. Im Bereich der katholischen und der evangelischen Kirche, des öffentlichen Rundfunks sowie der Landeszentrale für neue Medien einschließlich den von ihr beaufsichtigten privaten Rundfunk und für die Presseunternehmen gibt es eigene, bereichsspezifische Aufsichtsbehörden. Eine Übersicht zu den zuständigen Datenschutzaufsichtsbehörden finden Sie unter "Weiterführende Links".

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 05.04.2024

    Stichwörter

    Internet-Recht

    Sprachversion

    Deutsch

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