Amtliche Prüfnummer für Qualitätswein, Sekt und Perlwein Bewilligung

    Weinrecht; Beantragung einer Qualitätsprüfung für Weine

    Bestimmte Weinerzeugnisse (z. B. Qualitätsweine) dürfen nur dann zum Verkauf angeboten werden, wenn sie die Qualitätsprüfung für Weine („Wein-TÜV”) bestanden haben. Sie bedürfen einer Amtlichen Prüfungsnummer (A.P.Nr.).

    Beschreibung

    Die Regierung von Unterfranken ist für die amtliche Prüfung aller Qualitäts- und Prädikatsweine aus in Bayern geernteten Trauben zuständig. Rund 95% der bayerischen Ertragsrebflächen liegen in Unterfranken.

    Qualitätsweine, Prädikatsweine, Qualitätslikörweine b. A., Qualitätsperlweine b. A. und Sekte b. A. dürfen erst dann abgefüllt in den Verkehr kommen, wenn sie die rechtliche, chemische und sensorische Qualitätsprüfung mit Erfolg durchlaufen haben.

    Online-Dienst

    WeinOnline - Beantragung einer Qualitätsprüfung

    ID: L100042_2897

    Beschreibung

    Der Antrag auf Qualitätsprüfung kann online an die Weinprüfstelle übermittelt werden. Das ausgefüllte Formular kann im PDF-Format gespeichert und anschließend ausgedruckt werden. Der Antrag muss in Papierform mit den zu prüfenden Weinen vorgelegt werden, da aus rechtlichen Gründen die eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag erforderlich ist.

     

    Online erledigen

    • WeinOnline - Beantragung einer Qualitätsprüfung

      Der Antrag auf Qualitätsprüfung kann online an die Weinprüfstelle übermittelt werden. Das ausgefüllte Formular kann im PDF-Format gespeichert und anschließend ausgedruckt werden. Der Antrag muss in Papierform mit den zu prüfenden Weinen vorgelegt werden, da aus rechtlichen Gründen die eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag erforderlich ist.

       

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Regierung von Unterfranken - Rechtsfragen Gesundheit und Verbraucherschutz, Weinprüfstelle (Reg UFr)

    Adresse

    Hausanschrift

    Peterplatz 9

    97070 Würzburg

    Postfachadresse

    Postfach

    97064 Würzburg

    Öffnungszeiten

    Mo 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Di 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Mi 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Do 8:30 Uhr - 11:30 Uhr und 13:30 Uhr - 16:00 Uhr

    Fr 8:30 Uhr - 12:00 Uhr


    und nach Vereinbarung

    Kontakt

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/3105528377298Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 931 380-00

    Fax: +49 931 380-2222

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Unterschriebener Ausdruck des online versandten Antrags

      (Die Unterschrift des Antragstellers ist aus rechtlichen Gründen erforderlich)

    • Untersuchungsbefund eines zugelassenen Labors

      (bei Prädikatsweinen erstellt ausschließlich das Bayerische Landesamt für Gesundheit und Lebensmittelsicherheit in Würzburg den amtlichen Untersuchungsbefund)

    • 3 Probeflaschen bei Qualitätsweinen, Qualitätslikörweinen b.A., Qualitätsperlweinen b.A. und Sekten b.A.
    • 4 Probeflaschen bei Prädikatsweinen oder wenn ein amtlicher Untersuchungsbefund gewünscht wird (z. B. bei Sekt b.A.)

    Voraussetzungen

    Das Erzeugnis muss von der Zusammensetzung (Inhaltsstoffe), Aufmachung (z. B. Bocksbeutel) und Bezeichnung (z. B. Geschmacksangaben) den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die vorgeschriebenen Höchst- bzw. Mindestwerte (z. B. Gesamtschwefelgehalt, Mostgewichte) einhalten. Darüber hinaus muss das Erzeugnis frei von Fehlern und typisch für die Herkunft, für die Rebsorte und die Prädikatsstufe sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch und Anfechtungsklage

    Verfahrensablauf

    Der Antrag auf Erteilung einer Amtlichen Prüfungsnummer muss bei der Regierung von Unterfranken eingereicht werden. Geprüft werden alle Weine, die als Qualitäts- oder Prädikatsweine vermarktet werden sollen, darüber hinaus alle Sekte b. A., Qualitätsperlweine b. A. und Qualitätslikörweine b. A. Dies gilt für die Erzeugnisse aus den Anbaugebieten Franken, sowie Württemberg- Bereich Bayer. Bodensee.

    Anträge sollen ausschließlich online erfolgen, ausgenommen Sekte b. A., für die derzeit noch Antragsformulare in Papierform erforderlich sind (erhältlich in der Weinprüfstelle).

    Bei Online-Anträgen werden die Daten für die amtliche Qualitätsprüfung für Weine über das Internet plausibilitätsgeprüft und verschlüsselt an die Weinprüfstelle gesendet. Dies ermöglicht eine kurze Bearbeitungszeit, da die Daten bei der Prüfstelle ohne nochmalige Dateneingabe in das Prüfverfahren übernommen werden können. Die Winzerinnen und Winzer bekommen sodann umgekehrt direkt nach der Prüfung eine Vorabinformation in elektronischer Form zugesandt was Zeit in Marketing und Vertrieb spart.

    Das elektronische Verfahren läuft wie folgt ab:

    • Die Antragssteller geben ihre Daten für die Qualitätsprüfung über das webbasierte WeinOnline-Formular ein und senden ihre Daten an die Weinprüfstelle.
    • Der Antrag ist vom Antragsteller auszudrucken und in Papierform unterschrieben weiterhin mit den zu prüfenden Weinen vorzulegen, da aus rechtlichen Gründen die eigenhändige Unterschrift auf dem Antrag erforderlich ist.
    • In der Weinprüfstelle können die Daten eindeutig an Hand einer Transaktionsnummer identifiziert und übernommen werden.
    • Direkt nach der Erstellung des Bescheides erhalten die Antragssteller in der Regel eine Vorabinformation per E-Mail an die hinterlegte E-Mail-Adresse.

    Den Zugang zum Online-Verfahren erhalten Sie unter

    Fristen

    Die Amtliche Prüfungsnummer (A.P.Nr.) muss vor dem Inverkehrbringen zugeteilt worden sein.

    Bearbeitungsdauer

    Maximal 3 Wochen nach Eingang des vollständigen Antrags.

    Kosten

    • Grundgebühr: 16 Euro zuzüglich
      Mengengebühr: 3 Euro je angefangene 1000 Liter, ab 30 001 Liter Steigerungsgebühr 1,50 Euro je angefangene 1.000 Liter;
    • Auslagen für den amtlichen Untersuchungsbefund: 41 Euro
    • Auslagen für die Sektuntersuchung einschließlich der Sinnenprüfung: 47 Euro zuzüglich Mengengebühr

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte beachten Sie: Die Weinannahme erfolgt ausschließlich von Montag bis Freitag von 8.00 bis 12.00 Uhr.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Regierung von Unterfranken am 24.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English