Tierquälerei Ahndung

    Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige

    Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

    Beschreibung

    Es ist insbesondere verboten, Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie einen solchen Verstoß beobachten oder Hinweise darüber erlangen, sollten Sie dies bei der Polizei oder der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) anzeigen. Auch anonym übermittelte Anzeigen werden bearbeitet.

    Machen Sie in Ihrer Anzeige möglichst genaue Angaben über den Ort, die Zeit, die Art und den Ablauf des von Ihnen beobachteten oder Ihnen bekannten Vorfalls. Nennen Sie die betroffenen Tiere und beschreiben Sie die den Tieren aus Ihrer Sicht zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden. Falls bekannt, geben Sie den Namen und die Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) des verursachenden Tierhalters oder der verursachenden Person, sonstige beteiligte Personen und ggf. mögliche Zeugen an. Sofern Sie über Fotos oder Videos zum gemeldeten Vorfall verfügen, so übermitteln Sie auch diese der Polizei oder dem Veterinäramt. Mit Hilfe Ihrer Angaben können dann entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.

    Hinweis zu anonymen Anzeigen:

    In Einzelfällen übersteigt die Ortskenntnis des Anzeigenerstatters diejenige des jeweiligen Sachbearbeiters. Wird der Ort der Tierhaltung ungenau bzw. missverständlich beschrieben (betrifft v.a. Tierhaltungen außerhalb von Ortschaften ohne Straßennamen und Hausnummern), können Tiere in solchen Fällen evtl. nicht zeitnah aufgefunden werden, weil den Behörden bei anonymen Anzeigen die Möglichkeit fehlt, die Örtlichkeit genauer zu erfragen.

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    Online-Dienste

    Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz

    ID: L100042_135666.-134981

    Beschreibung

    Sie können die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (ausgenommen Tierbörsen, Zirkusse und wandernde Tierschauen) online beantragen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Tierschutzbeschwerde

    ID: L100042_136551.-134981

    Beschreibung

    Hier können Sie eine Tierschutzbeschwerde einreichen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landratsamt Haßberge - FB 15 Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung (LRA HAS)

    Adresse

    Hausanschrift

    Robert-Koch-Straße 2

    97461 Hofheim i.UFr.

    Postfachadresse

    Postfach 1401

    97431 Haßfurt

    Öffnungszeiten

    Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr

    Kontakt

    E-Mail: verbraucherschutz@landratsamt-hassberge.de

    De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/641632425738Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9523 7829

    Fax: +49 9523 501041

    Internet

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind:

    • Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet oder ist Ihnen zur Kenntnis gelangt.
    • Sie haben einen begründeten Verdacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine. Bitte beachten Sie: Je eher Behörden entsprechende Hinweise erhalten, desto schneller können sie vernachlässigten oder misshandelten Tieren helfen. Zögern Sie deshalb nicht, Ihre Mitteilung zu machen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 21.08.2024

    Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge

    Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 24.07.2024

    Stichwörter

    Anzeige Tierquälerei, Anzeige wegen Tierquälerei erstatten, Heimtierhaltung, Nutztierhaltung, Tierhaltung, Tierquälerei anzeigen, Tierquälerei melden, Tierschutz, Tierschutzrechtliche Verstöße und Anzeigen, Verdacht auf Tierquälerei

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English