Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige
Beschreibung
Es ist insbesondere verboten, Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie einen solchen Verstoß beobachten oder Hinweise darüber erlangen, sollten Sie dies bei der Polizei oder der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) anzeigen. Auch anonym übermittelte Anzeigen werden bearbeitet.
Machen Sie in Ihrer Anzeige möglichst genaue Angaben über den Ort, die Zeit, die Art und den Ablauf des von Ihnen beobachteten oder Ihnen bekannten Vorfalls. Nennen Sie die betroffenen Tiere und beschreiben Sie die den Tieren aus Ihrer Sicht zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden. Falls bekannt, geben Sie den Namen und die Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) des verursachenden Tierhalters oder der verursachenden Person, sonstige beteiligte Personen und ggf. mögliche Zeugen an. Sofern Sie über Fotos oder Videos zum gemeldeten Vorfall verfügen, so übermitteln Sie auch diese der Polizei oder dem Veterinäramt. Mit Hilfe Ihrer Angaben können dann entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.
Hinweis zu anonymen Anzeigen:
In Einzelfällen übersteigt die Ortskenntnis des Anzeigenerstatters diejenige des jeweiligen Sachbearbeiters. Wird der Ort der Tierhaltung ungenau bzw. missverständlich beschrieben (betrifft v.a. Tierhaltungen außerhalb von Ortschaften ohne Straßennamen und Hausnummern), können Tiere in solchen Fällen evtl. nicht zeitnah aufgefunden werden, weil den Behörden bei anonymen Anzeigen die Möglichkeit fehlt, die Örtlichkeit genauer zu erfragen.
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Online-Dienste
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz
Beschreibung
Online erledigen
- Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 TierschutzgesetzSie können die Erteilung einer Erlaubnis nach § 11 Abs. 1 Tierschutzgesetz (ausgenommen Tierbörsen, Zirkusse und wandernde Tierschauen) online beantragen.
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Tierschutzbeschwerde
Beschreibung
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- TierschutzbeschwerdeHier können Sie eine Tierschutzbeschwerde einreichen.
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Ansprechpartner
Landratsamt Haßberge - FB 15 Veterinärwesen, Lebensmittelüberwachung (LRA HAS)
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 1401
97431 Haßfurt
Öffnungszeiten
Mo 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Di 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Mi 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Do 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Fr 08:00 Uhr - 12:00 Uhr
Kontakt
E-Mail: verbraucherschutz@landratsamt-hassberge.de
De-Mail: poststelle@hassberge.de-mail.de
Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/641632425738Weiterführende Informationen im BayernPortal
Telefon Festnetz: +49 9523 7829
Fax: +49 9523 501041
Internet
Voraussetzungen
Voraussetzungen sind:
- Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet oder ist Ihnen zur Kenntnis gelangt.
- Sie haben einen begründeten Verdacht.
Rechtsgrundlage(n)
Fristen
Kosten
Gültigkeitsgebiet
Bayern
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 21.08.2024
Hinweise für Haßberge: Ergänzung: Landratsamt Haßberge
Fachlich freigegeben durch Landratsamt Haßberge am 24.07.2024
Stichwörter
Anzeige Tierquälerei, Anzeige wegen Tierquälerei erstatten, Heimtierhaltung, Nutztierhaltung, Tierhaltung, Tierquälerei anzeigen, Tierquälerei melden, Tierschutz, Tierschutzrechtliche Verstöße und Anzeigen, Verdacht auf Tierquälerei