Tierquälerei Ahndung

    Tierschutzwidrige Haltungsbedingungen; Anzeige

    Nach dem Tierschutzgesetz müssen Tiere ihrer Art und ihren Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.

    Beschreibung

    Es ist insbesondere verboten, Tiere zu quälen oder ohne vernünftigen Grund zu töten. Wenn Sie einen solchen Verstoß beobachten oder Hinweise darüber erlangen, sollten Sie dies bei der Polizei oder der jeweiligen Kreisverwaltungsbehörde (Veterinäramt) anzeigen. Auch anonym übermittelte Anzeigen werden bearbeitet.

    Machen Sie in Ihrer Anzeige möglichst genaue Angaben über den Ort, die Zeit, die Art und den Ablauf des von Ihnen beobachteten oder Ihnen bekannten Vorfalls. Nennen Sie die betroffenen Tiere und beschreiben Sie die den Tieren aus Ihrer Sicht zugefügten Schmerzen, Leiden oder Schäden. Falls bekannt, geben Sie den Namen und die Kontaktdaten (Anschrift, Telefonnummer) des verursachenden Tierhalters oder der verursachenden Person, sonstige beteiligte Personen und ggf. mögliche Zeugen an. Sofern Sie über Fotos oder Videos zum gemeldeten Vorfall verfügen, so übermitteln Sie auch diese der Polizei oder dem Veterinäramt. Mit Hilfe Ihrer Angaben können dann entsprechende Kontrollen durchgeführt werden.

    Hinweis zu anonymen Anzeigen:

    In Einzelfällen übersteigt die Ortskenntnis des Anzeigenerstatters diejenige des jeweiligen Sachbearbeiters. Wird der Ort der Tierhaltung ungenau bzw. missverständlich beschrieben (betrifft v.a. Tierhaltungen außerhalb von Ortschaften ohne Straßennamen und Hausnummern), können Tiere in solchen Fällen evtl. nicht zeitnah aufgefunden werden, weil den Behörden bei anonymen Anzeigen die Möglichkeit fehlt, die Örtlichkeit genauer zu erfragen.

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Online-Dienste

    Kontaktformular - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

    ID: L100042_133566.-128922

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    • Kontaktformular - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

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    Verstoß gegen das Tierschutzrecht; Beschwerde über Tierhalter*in einreichen (Anonym)

    ID: L100042_129104.-128922

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    Verstoß gegen das Tierschutzrecht; Beschwerde über Tierhalter*in einreichen (Nicht Anonym)

    ID: L100042_129105.-128922

    Beschreibung

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    Ansprechpartner

    Stadt Erlangen - Amt für Veterinärwesen und gesundheitlichen Verbraucherschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Nägelsbachstraße 40

    91052 Erlangen

    Postanschrift

    Rathausplatz 1

    91051 Erlangen

    Öffnungszeiten

    Mo 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Di 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Mi 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Do 10:00 Uhr - 15:00 Uhr

    Fr 10:00 Uhr - 12:00 Uhr


    Unsere Abteilungen haben unterschiedliche Kontakt & Öffnungszeiten:

    Kontakt

    E-Mail: veterinaeramt@stadt.erlangen.de

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/995192739635Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 9131 86-1725

    Fax: +49 9131 86-1726

    Sprachversion

    Deutsch

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    Voraussetzungen

    Voraussetzungen sind:

    • Sie haben einen entsprechenden Vorfall beobachtet oder ist Ihnen zur Kenntnis gelangt.
    • Sie haben einen begründeten Verdacht.

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Keine. Bitte beachten Sie: Je eher Behörden entsprechende Hinweise erhalten, desto schneller können sie vernachlässigten oder misshandelten Tieren helfen. Zögern Sie deshalb nicht, Ihre Mitteilung zu machen.

    Kosten

    Keine.

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 21.08.2024

    Hinweise für Erlangen: Ergänzung: Stadt Erlangen

    Fachlich freigegeben durch Stadt Erlangen am 16.02.2024

    Stichwörter

    Anzeige Tierquälerei, Anzeige wegen Tierquälerei erstatten, Heimtierhaltung, Nutztierhaltung, Tierhaltung, Tierquälerei anzeigen, Tierquälerei melden, Tierschutz, Tierschutzrechtliche Verstöße und Anzeigen, Verdacht auf Tierquälerei

    Sprachversion

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