Einleiten von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen GenehmigungOnline erledigen

    Abwasserentsorgung; Beantragung einer Genehmigung für die Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlage

    Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine öffentliche Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

    Beschreibung

    Für den Anschluss an die öffentliche Abwasseranlage und deren Benutzung bedarf es einer Entwässerungsgenehmigung.

    Die zuständige Stelle hat in ihren Entwässerungssatzungen Einleitungsbedingungen für die Abwässer festgelegt, um den einwandfreien Betrieb der Kanalisation und der Kläranlage zu gewährleisten. Bei der Erteilung der Entwässerungsgenehmigung entscheidet sie auch, ob insbesondere im industriellen und gewerblichen Bereich eine Vorbehandlung des Abwassers erforderlich ist.

    Für bestimmte  Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

    Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen Kläranlage gereinigt werden kann.

    Änderungen

    • an der Grundstücksentwässerungsanlage,
    • an den der Entwässerungsgenehmigung zugrunde liegenden Abwasserverhältnissen oder
    • am Anschluss an die Abwasseranlage

    bedürfen einer Änderungsgenehmigung. Informationen erteilt die zuständige Stelle.

    Online-Dienst

    Genehmigungsantrag für die Einleitung amalgamhaltiger Abwässer

    ID: L100042_105953.-137757

    Beschreibung

    Sie können die Genehmigung für die Einleitung amalgamhaltiger Abwässer aus Zahnbehandlungen unter Verwendung eines Amalgamabscheiders aus einer Zahnarztpraxis/Zahnklinik gemäß § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Anhang 50 zur Abwasserverordnung (AbwV) online beantragen.

    Online erledigen

    • Genehmigungsantrag für die Einleitung amalgamhaltiger Abwässer

      Sie können die Genehmigung für die Einleitung amalgamhaltiger Abwässer aus Zahnbehandlungen unter Verwendung eines Amalgamabscheiders aus einer Zahnarztpraxis/Zahnklinik gemäß § 58 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Anhang 50 zur Abwasserverordnung (AbwV) online beantragen.

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    Sprache

    Deutsch

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    Englisch

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    Ansprechpartner

    Landratsamt Landshut (LRA LA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Postanschrift

    Veldener Straße 15

    84036 Landshut

    Kontakt

    E-Mail: poststelle@landkreis-landshut.de

    Sonstiges: https://formularserver-bp.bayern.de/sichererKontakt?caller=73331420412Sicheres Kontaktformular

    Sonstiges: https://www.bayernportal.de/dokumente/behoerde/73331420412Weiterführende Informationen im BayernPortal

    Telefon Festnetz: +49 871 408-0

    Fax: +49 871 408-1001

    Internet

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    erforderliche Unterlagen

    • Die erforderlichen Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (beispielsweise industrielles Abwasser oder gewerbliches Abwasser), das in die öffentliche Abwasseranlage eingeleitet werden soll. Genauere Informationen erhalten Sie von der zuständigen Stelle.

      Gegebenenfalls:

      • Informationen zur Produktion des einleitenden Betriebs
      • Informationen über das anfallende Abwasser, die Abwasserkanäle und die vorgesehenen Vorbehandlungsanlagen

    Voraussetzungen

    Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn

    • die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,
    • die öffentliche Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und
    • das Abwasser beim einleitenden Betrieb gegebenenfalls so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.
    • Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.
    • Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.
    • Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.
    • Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in öffentliche Abwasseranlagen.

    Fristen

    Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Kosten

    Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Die Einleitung von gesammeltem Niederschlagswasser direkt in ein oberirdisches Gewässer und die Niederschlagswasserversickerung bedürfen einer wasserrechtlichen Erlaubnis (Direkteinleitererlaubnis).

    Gültigkeitsgebiet

    Bayern

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bayerisches Staatsministerium für Umwelt und Verbraucherschutz am 19.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English